Recherche-Ratgeber · Recht/DSGVO

Cookie-Banner nach § 25 TDDDG: Wann du eine Einwilligung brauchst

Recherche-Ratgeber · Stand Okt 2026 · veröffentlicht 18.10.2026 · aktualisiert 26.10.2026 · 8 Min ·

Teil der Themenübersicht Recht & Datenschutz für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

Link kopierenTeilenWhatsAppLinkedInXE-Mail

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fast jede Website zeigt ein Cookie-Banner – oft, ohne dass klar ist, ob es nötig ist und was es leisten muss. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), bis Mai 2024 TTDSG genannt. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregel und die Anforderungen. Er ist keine Rechtsberatung.

Die Grundregel

Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung zulässig. Das betrifft nicht nur Cookies, sondern auch Local Storage, Pixel oder Fingerprinting-Techniken. Die Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Die Ausnahme

Keine Einwilligung ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG nötig, wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Beispiele sind Warenkorb, Login-Session oder das Speichern der Cookie-Entscheidung selbst.

Was ist einwilligungspflichtig?

TechnikEinwilligung nötig?
Session-Cookie für Login oder Warenkorbin der Regel nein
Speicherung der Cookie-Entscheidungin der Regel nein
Analyse-Tools mit Cookies (z. B. Google Analytics)ja
Werbe- und Retargeting-Pixelja
Eingebettete Videos, Karten, Social-Media-Widgets mit Cookiesin der Regel ja
Werbeanzeigen (z. B. AdSense mit personalisierter Werbung)ja
Chat-Widgets externer Anbieterabhängig von der Technik, oft ja

Neben § 25 TDDDG ist für die anschließende Datenverarbeitung die DSGVO zu beachten, etwa wenn Daten an Dritte gehen.

Anforderungen an ein Banner

Braucht meine Website überhaupt ein Banner?

Wenn deine Website nur technisch notwendige Cookies nutzt, brauchst du kein Einwilligungs-Banner. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt dann. Viele Selbstständige können ihr Banner vermeiden, indem sie:

Website-Baukästen und Hosting

Bei Baukästen wie Wix oder WordPress.com setzt die Plattform teils eigene Cookies. Prüfe in den Einstellungen, welche aktiv sind und ob ein Einwilligungs-Tool integriert ist. Bei selbst gehostetem WordPress, etwa bei Hostinger, bestimmen Theme und Plugins, was gesetzt wird. Mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers siehst du, welche Cookies beim ersten Aufruf ohne Zustimmung gesetzt werden.

Typische Fehler

Selbstcheck in fünf Minuten

  1. Website im privaten Browserfenster öffnen.
  2. Entwicklerwerkzeuge → Speicher/Cookies ansehen, noch nichts klicken.
  3. Nur notwendige Cookies vorhanden? Gut.
  4. „Ablehnen“ klicken und Seite neu laden – kommen trotzdem Tracking-Cookies?
  5. Ergebnis mit Datenschutzerklärung abgleichen.

Werbung und Monetarisierung

Wer auf seiner Website Werbeanzeigen etwa über Google AdSense schaltet, braucht für personalisierte Werbung eine Einwilligung. Google verlangt für Nutzer im EWR zudem eine zertifizierte Consent-Management-Plattform. Plane das Banner deshalb von Anfang an mit, wenn du Anzeigen einsetzen willst. Wie die Einwilligung technisch an Google-Tags übergeben wird, erklärt unser Ratgeber zum Consent Mode v2.

Anbieterseiten

Affiliate-Hinweis (Werbung): Links mit Partnerstatus sind als „sponsored“ markiert. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Hostinger öffnen Profil
Wix öffnen Profil
WordPress.com öffnen Profil

FAQ

Was regelt § 25 TDDDG?

Das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät. Grundsätzlich ist eine Einwilligung nötig, außer bei unbedingt erforderlichen Techniken.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Nur, wenn du einwilligungspflichtige Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt.

Muss es einen Ablehnen-Button geben?

Die Ablehnung sollte so einfach sein wie die Zustimmung; versteckte Ablehnoptionen wurden mehrfach beanstandet.

Ist TTDSG dasselbe wie TDDDG?

Ja, das Gesetz wurde im Mai 2024 umbenannt; § 25 blieb inhaltlich gleich.

Quellen (Stand Okt 2026)

Weiterlesen

Ähnliche Ratgeber

← Alle Artikel

0/3 Vergleichen