Cookie-Banner nach § 25 TDDDG: Wann du eine Einwilligung brauchst
Fast jede Website zeigt ein Cookie-Banner – oft, ohne dass klar ist, ob es nötig ist und was es leisten muss. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), bis Mai 2024 TTDSG genannt. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregel und die Anforderungen. Er ist keine Rechtsberatung.
Die Grundregel
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung zulässig. Das betrifft nicht nur Cookies, sondern auch Local Storage, Pixel oder Fingerprinting-Techniken. Die Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
Die Ausnahme
Keine Einwilligung ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG nötig, wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Beispiele sind Warenkorb, Login-Session oder das Speichern der Cookie-Entscheidung selbst.
Was ist einwilligungspflichtig?
| Technik | Einwilligung nötig? |
|---|---|
| Session-Cookie für Login oder Warenkorb | in der Regel nein |
| Speicherung der Cookie-Entscheidung | in der Regel nein |
| Analyse-Tools mit Cookies (z. B. Google Analytics) | ja |
| Werbe- und Retargeting-Pixel | ja |
| Eingebettete Videos, Karten, Social-Media-Widgets mit Cookies | in der Regel ja |
| Werbeanzeigen (z. B. AdSense mit personalisierter Werbung) | ja |
| Chat-Widgets externer Anbieter | abhängig von der Technik, oft ja |
Neben § 25 TDDDG ist für die anschließende Datenverarbeitung die DSGVO zu beachten, etwa wenn Daten an Dritte gehen.
Anforderungen an ein Banner
- Vor dem Setzen: Einwilligungspflichtige Cookies und Skripte dürfen erst nach der Zustimmung geladen werden.
- Gleichwertige Ablehnung: „Ablehnen“ sollte so einfach sein wie „Akzeptieren“. Mehrere Aufsichtsbehörden und Gerichte haben versteckte Ablehnoptionen beanstandet.
- Keine Voreinstellungen: Vorausgewählte Kästchen gelten nicht als Einwilligung.
- Informiert: Zweck, Anbieter und Speicherdauer verständlich angeben.
- Widerrufbar: Ein Link, etwa im Footer, zum Ändern der Einstellungen.
Braucht meine Website überhaupt ein Banner?
Wenn deine Website nur technisch notwendige Cookies nutzt, brauchst du kein Einwilligungs-Banner. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt dann. Viele Selbstständige können ihr Banner vermeiden, indem sie:
- auf Analyse-Tools mit Cookies verzichten oder cookielose Statistik nutzen (Rechtslage im Einzelfall prüfen, siehe Webanalyse ohne Cookies),
- Videos mit Zwei-Klick-Lösung einbinden (Vorschaubild, Laden erst nach Klick),
- Schriften lokal hosten statt von externen Servern zu laden,
- Kontaktformular statt Chat-Widget nutzen.
Website-Baukästen und Hosting
Bei Baukästen wie Wix oder WordPress.com setzt die Plattform teils eigene Cookies. Prüfe in den Einstellungen, welche aktiv sind und ob ein Einwilligungs-Tool integriert ist. Bei selbst gehostetem WordPress, etwa bei Hostinger, bestimmen Theme und Plugins, was gesetzt wird. Mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers siehst du, welche Cookies beim ersten Aufruf ohne Zustimmung gesetzt werden.
Typische Fehler
- Google Analytics oder Pixel laden schon vor der Zustimmung.
- „Ablehnen“ nur über einen zweiten Layer erreichbar.
- Banner verdeckt Impressum und Datenschutzerklärung.
- Einstellungen lassen sich später nicht mehr ändern.
- Die Liste der Cookies im Banner ist veraltet.
Selbstcheck in fünf Minuten
- Website im privaten Browserfenster öffnen.
- Entwicklerwerkzeuge → Speicher/Cookies ansehen, noch nichts klicken.
- Nur notwendige Cookies vorhanden? Gut.
- „Ablehnen“ klicken und Seite neu laden – kommen trotzdem Tracking-Cookies?
- Ergebnis mit Datenschutzerklärung abgleichen.
Werbung und Monetarisierung
Wer auf seiner Website Werbeanzeigen etwa über Google AdSense schaltet, braucht für personalisierte Werbung eine Einwilligung. Google verlangt für Nutzer im EWR zudem eine zertifizierte Consent-Management-Plattform. Plane das Banner deshalb von Anfang an mit, wenn du Anzeigen einsetzen willst. Wie die Einwilligung technisch an Google-Tags übergeben wird, erklärt unser Ratgeber zum Consent Mode v2.
Anbieterseiten
Hostinger öffnen Profil
Wix öffnen Profil
WordPress.com öffnen Profil
FAQ
Was regelt § 25 TDDDG?
Das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät. Grundsätzlich ist eine Einwilligung nötig, außer bei unbedingt erforderlichen Techniken.
Brauche ich ein Cookie-Banner?
Nur, wenn du einwilligungspflichtige Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt.
Muss es einen Ablehnen-Button geben?
Die Ablehnung sollte so einfach sein wie die Zustimmung; versteckte Ablehnoptionen wurden mehrfach beanstandet.
Ist TTDSG dasselbe wie TDDDG?
Ja, das Gesetz wurde im Mai 2024 umbenannt; § 25 blieb inhaltlich gleich.
Quellen (Stand Okt 2026)
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