Google Fonts lokal einbinden: Warum, wie und was das LG-München-Urteil bedeutet
Viele Websites laden ihre Schriften direkt von Google. Das ist bequem – ein Code-Schnipsel genügt –, führt aber dazu, dass der Browser jedes Besuchers eine Verbindung zu Google-Servern aufbaut. Seit einem Urteil des Landgerichts München I im Januar 2022 gilt das ohne Einwilligung als datenschutzrechtliches Risiko; danach folgte eine Welle von Abmahnschreiben. Dieser Ratgeber erklärt, was technisch passiert, was das Gericht entschieden hat und wie du Schriften lokal einbindest (Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung).
Was beim Laden über Google passiert
Bindest du Schriften über die Google Fonts Web API ein, fragt der Browser des Besuchers CSS-Dateien bei fonts.googleapis.com und die Schriftdateien bei fonts.gstatic.com an. Laut Google-FAQ enthalten diese Anfragen
- die IP-Adresse des Besuchers,
- die angefragte URL,
- HTTP-Header wie User-Agent (Browser, Betriebssystem) und Referer – also die Seite, auf der die Schrift angezeigt wird.
Google schreibt, die Fonts-API setze keine Cookies und die Daten würden nicht für Profile oder Werbung genutzt. Die IP-Adresse wird dennoch übermittelt – und genau daran knüpfte das Gericht an.
Das Urteil des LG München I (3 O 17493/20)
Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I über die Klage eines Website-Besuchers. Der Betreiber hatte Google Fonts dynamisch eingebunden, sodass die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google ging. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung:
- Die dynamische IP-Adresse ist für den Betreiber ein personenbezogenes Datum.
- Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verneinte das Gericht, weil sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google nutzen lassen.
- Der Betreiber wurde zur Unterlassung verurteilt und musste 100 € Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zahlen; das Gericht verwies auch auf die Übermittlung in die USA.
Es handelt sich um ein Urteil eines Landgerichts, keine höchstrichterliche Entscheidung. Andere Gerichte können anders entscheiden. Die praktische Empfehlung bleibt trotzdem: Die lokale Einbindung beseitigt das Problem vollständig und kostet wenig.
Darf ich die Schriften überhaupt herunterladen?
Ja. Laut Google-FAQ sind alle Google Fonts Open Source und kostenlos, auch für kommerzielle Projekte. Die meisten stehen unter der SIL Open Font License, einige unter Apache- oder Ubuntu-Lizenz. Google beschreibt das Selbst-Hosten ausdrücklich als Weg, bei dem Google „keinerlei Daten“ über Website-Besuche erhält. Die Lizenzdatei solltest du mit den Schriftdateien aufbewahren.
Schritt für Schritt: Schriften lokal einbinden
- Bestand prüfen: Im Browser die Entwicklertools öffnen (Netzwerk-Tab), die Seite neu laden und nach „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“ filtern. Auch Themes, Page-Builder, Karten-Plugins oder eingebettete Widgets laden oft eigene Schriften nach.
- Schriften herunterladen: Über die Google-Fonts-Seite oder das offizielle GitHub-Repository. Nur die benötigten Schnitte (z. B. 400 und 700) und das Format WOFF2 verwenden – das spart Ladezeit.
- Hochladen: Dateien in einen Ordner wie /assets/fonts/ auf deinem Webspace legen.
- CSS anpassen: Eigene @font-face-Regeln mit lokalem Pfad anlegen und den Link auf fonts.googleapis.com entfernen. Mit font-display: swap bleibt Text während des Ladens sichtbar.
- Erneut prüfen: Netzwerk-Tab ohne Cache neu laden. Es darf keine Anfrage mehr an Google-Font-Domains auftauchen – auch nicht auf Unterseiten oder im Kontaktformular.
WordPress und Baukästen
- WordPress (selbst gehostet): Viele aktuelle Themes haben eine Option „Schriften lokal laden“. Alternativ gibt es Plugins, die Google-Fonts-Aufrufe erkennen und durch lokale Kopien ersetzen. Nach jedem Theme-Update erneut prüfen. Mehr zur Absicherung in WordPress absichern.
- Gehostete Baukästen: Bei WordPress.com, Wix oder dem Website-Builder von Hostinger hast du nicht immer Zugriff auf das Laden der Schriften. Frag beim Anbieter nach, woher die Fonts kommen, und dokumentiere die Antwort.
- Systemschriften: Die radikalste Lösung sind Systemschriften wie die der Betriebssysteme – kein Download, keine Drittanbieter.
Und die Datenschutzerklärung?
Lädst du alle Schriften lokal, entfällt der Abschnitt zu Google Fonts in der Datenschutzerklärung – lass ihn nicht aus Gewohnheit stehen, sondern passe ihn an. Nutzt du weiterhin externe Dienste, müssen sie korrekt beschrieben sein; siehe Datenschutzerklärung für KI-Tools. Ein Consent-Tool wie Cookiebot kann externe Schriften zwar bis zur Einwilligung blockieren, doch dann sieht die Seite vor dem Klick anders aus – lokal ist die sauberere Lösung. Hintergrund zu Einwilligungen: Cookie-Banner nach TDDDG.
Nebeneffekt: schnellere Seite
Ohne zusätzliche Verbindung zu fremden Servern startet das Rendern oft früher. Google selbst nennt als Nachteil des Selbst-Hostens, dass man Updates manuell einspielen muss und die Dateien größer sein können, wenn man ganze Schriftfamilien lädt. Wer nur die nötigen Schnitte als WOFF2 lädt, umgeht das weitgehend. Mehr zu Ladezeiten in Core Web Vitals für Freelancer.
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FAQ
Ist die Einbindung von Google Fonts über Google-Server verboten?
Ein generelles Verbot gibt es nicht. Das LG München I hielt aber die Übermittlung der IP-Adresse ohne Einwilligung für unzulässig, weil eine lokale Einbindung möglich ist. Lokales Hosten vermeidet das Risiko.
Darf ich Google Fonts herunterladen und selbst hosten?
Ja. Google Fonts sind laut Google Open Source, meist unter der SIL Open Font License, und dürfen auch kommerziell genutzt und weitergegeben werden.
Wie finde ich versteckte Google-Fonts-Aufrufe?
Im Netzwerk-Tab der Browser-Entwicklertools nach fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com filtern – auf mehreren Unterseiten und ohne Cache.
Setzt Google Fonts Cookies?
Laut Google-FAQ setzt und protokolliert die Fonts-API keine Cookies. Übertragen werden aber IP-Adresse, URL und HTTP-Header.
Muss ich Google Fonts in der Datenschutzerklärung nennen?
Nur wenn du sie weiterhin von Google-Servern lädst. Bei rein lokaler Einbindung fließen keine Daten an Google.
Quellen (Stand Okt 2026)
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20
- Google Fonts FAQ (Privacy)
- Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
Weiterlesen
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