Impressum für Freelancer: Pflichtangaben nach § 5 DDG
Wer eine Website für sein Business betreibt, braucht ein Impressum. Die Rechtsgrundlage hat sich geändert: Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht nicht mehr im Telemediengesetz (TMG), sondern in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Inhaltlich hat sich wenig geändert, aber alte Verweise auf „§ 5 TMG“ sind veraltet. Dieser Ratgeber fasst die Pflichtangaben zusammen und ist keine Rechtsberatung.
Wer braucht ein Impressum?
§ 5 DDG gilt für Diensteanbieter, die geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt digitale Dienste anbieten. Dazu zählt praktisch jede Website, mit der du für deine Leistungen wirbst – Portfolio, Leistungsseite, Blog mit Werbung oder Affiliate-Links, Online-Shop. Auch Social-Media-Profile, die geschäftlich genutzt werden, brauchen eine leicht erreichbare Anbieterkennzeichnung.
Die Pflichtangaben
| Angabe | Wann nötig |
|---|---|
| Name und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) | immer |
| Rechtsform und vertretungsberechtigte Person | bei juristischen Personen, z. B. GmbH, UG |
| Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, inkl. E-Mail-Adresse | immer |
| Register und Registernummer | bei Eintragung, z. B. Handelsregister |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | wenn vorhanden |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten |
| Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regeln | bei reglementierten Berufen, z. B. Architekten, Steuerberater |
Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Ein Telefon ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn eine andere schnelle Kontaktmöglichkeit besteht; viele nennen es trotzdem.
Wo das Impressum stehen muss
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite, mit klarer Bezeichnung. Begriffe wie „Kontakt“ oder „Über uns“ als einziger Weg zum Impressum sind riskant.
Zusätzliche Pflicht bei redaktionellen Inhalten
Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet, etwa einen Fachblog mit Meinungsbeiträgen, muss nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nennen. Für einen reinen Leistungs- oder Portfolioauftritt ist das meist nicht nötig, für einen Ratgeber-Blog oft schon.
Privatadresse im Impressum?
Viele Solo-Selbstständige arbeiten von zu Hause und möchten ihre Wohnadresse nicht veröffentlichen. Erforderlich ist eine ladungsfähige Anschrift, unter der du erreichbar bist und Post zugestellt werden kann. Ein reines Postfach genügt nicht. Möglich sind ein Büro, ein Coworking-Space mit Zustellmöglichkeit oder eine Geschäftsadresse, sofern dort tatsächlich zugestellt werden kann. Ob ein bestimmter Adressdienst ausreicht, ist umstritten – lass dich im Zweifel beraten.
Impressum bei Website-Baukästen
Baukästen wie Wix oder WordPress.com und Hosting-Anbieter wie Hostinger liefern kein fertiges Impressum, sondern nur die Seite, in die du es einträgst. Verantwortlich bleibst du. Achte darauf, dass der Footer-Link auf allen Unterseiten erscheint, auch auf Landingpages ohne Navigation.
Typische Fehler
- Veralteter Verweis auf § 5 TMG statt § 5 DDG.
- Kontaktformular statt E-Mail-Adresse.
- Fehlende Rechtsform bei UG oder GmbH.
- Impressum nur auf der Startseite verlinkt.
- Fehlende Angaben bei Kammerberufen.
Sanktionen
Verstöße gegen die Impressumspflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach dem DDG. Praktisch relevanter sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände – was du dann prüfen solltest, steht in Abmahnung erhalten. Ein vollständiges Impressum ist mit wenig Aufwand erledigt und gehört zu den ersten Aufgaben beim Website-Start.
Mustergliederung für Solo-Selbstständige
Ein schlankes Impressum für einen Einzelunternehmer ohne Kammerberuf kann so aufgebaut sein: Überschrift „Impressum“, darunter „Angaben gemäß § 5 DDG“, dann vollständiger Vor- und Nachname, gegebenenfalls mit Geschäftsbezeichnung, Straße, Postleitzahl und Ort. Es folgen ein Abschnitt „Kontakt“ mit E-Mail-Adresse und optional Telefonnummer sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG. Bei einem Blog mit Meinungsbeiträgen ergänzt du die verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV. Mehr braucht es im einfachen Fall nicht. Generatoren von Kammern oder Verbänden helfen beim Formulieren.
Anbieterseiten
Hostinger öffnen Profil
Wix öffnen Profil
WordPress.com öffnen Profil
FAQ
Gilt noch § 5 TMG?
Nein. Seit dem 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG. Inhaltlich sind die Pflichtangaben weitgehend gleich geblieben.
Muss eine Telefonnummer ins Impressum?
Nicht zwingend. Nötig sind Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse.
Reicht ein Postfach als Adresse?
Nein. Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
Brauche ich ein Impressum auf Instagram oder LinkedIn?
Bei geschäftlicher Nutzung ja, zumindest als leicht erreichbaren Link auf dein Impressum.
Quellen (Stand Okt 2026)
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