Recherche-Ratgeber · KI-Agenten

Chatbot auf der Website: DSGVO, AI Act und TDDDG in der Praxis

Recherche-Ratgeber · Stand Okt 2026 · veröffentlicht 18.10.2026 · 8 Min ·

Teil der Themenübersicht KI-Agenten für Freelancer: Alle Ratgeber zu Assistenten, Chatbots und Kosten

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ein KI-Chatbot auf der Website kann Fragen zu Leistungen, Preisen und Abläufen rund um die Uhr beantworten. Rechtlich treffen dabei drei Regelwerke aufeinander: die DSGVO für die Verarbeitung der Eingaben, das TDDDG für Cookies und ähnliche Techniken und seit August 2026 der AI Act mit seiner Transparenzpflicht. Dieser Ratgeber zeigt, was du konkret umsetzen solltest. Er ist keine Rechtsberatung.

Die Pflichten im Überblick

PflichtGrundlageUmsetzung
Hinweis, dass man mit einer KI sprichtArt. 50 Abs. 1 AI Actsichtbarer Text im Chatfenster
Einwilligung vor dem Laden (falls Cookies/Storage)§ 25 TDDDGChat erst nach Klick bzw. Zustimmung laden
Information über DatenverarbeitungArt. 13 DSGVOAbschnitt in der Datenschutzerklärung, Link im Chat
Vertrag mit dem AnbieterArt. 28 DSGVOAVV abschließen
Drittlandübermittlung absichernArt. 44 ff. DSGVODPF-Zertifizierung oder Standardvertragsklauseln
Speicherdauer begrenzenArt. 5 DSGVOChatverläufe nach Frist löschen

1. KI-Hinweis im Chatfenster

Seit 2. August 2026 müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass Nutzer informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren – es sei denn, das ist aus Sicht einer verständigen Person offensichtlich. Ein Satz wie „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Name]. Ich beantworte Fragen automatisch und kann Fehler machen.“ in der Begrüßung erfüllt den Zweck und ist ehrlich. Details zum AI Act im Ratgeber AI Act: Kennzeichnungspflicht.

2. Laden erst nach Klick

Viele Chat-Widgets laden beim Seitenaufruf Skripte des Anbieters und setzen Cookies oder nutzen Local Storage. Dann ist nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung nötig. Eine datensparsame Lösung: Statt des Widgets zeigt die Seite zunächst nur einen Button „Chat starten“. Erst nach dem Klick wird das Widget geladen, mit einem kurzen Hinweis zum Datenschutz. Siehe Cookie-Banner nach § 25 TDDDG.

3. AVV und Unterauftragsverarbeiter

Chatbot-Plattformen wie Chatbase, Botpress oder CustomGPT nutzen in der Regel Sprachmodelle anderer Anbieter. Die Eingaben deiner Besucher laufen also über mindestens zwei Unternehmen. Prüfe den AVV der Plattform und deren Liste der Unterauftragsverarbeiter. AVV-Status und Serverstandorte dieser drei Plattformen haben wir nicht verifiziert.

4. Was Besucher eingeben

Besucher schreiben manchmal mehr, als sie sollten: Namen, Telefonnummern, Vertragsdetails, sogar Gesundheitsinformationen. Weise im Chat darauf hin, keine sensiblen Daten einzugeben. Wenn der Chatbot Kontaktdaten für einen Rückruf abfragen soll, beschränke das auf das Nötige.

5. Speicherdauer

Lege fest, wie lange Chatverläufe gespeichert werden, und lösche sie danach. Manche Plattformen erlauben automatische Löschfristen; sonst ist eine regelmäßige manuelle Löschung nötig. Die Frist gehört in die Datenschutzerklärung.

Haftung für falsche Antworten

Ein Chatbot, der falsche Preise nennt oder Leistungen verspricht, die du nicht anbietest, kann zu Ärger führen. Ob solche Aussagen rechtlich bindend sind, hängt vom Einzelfall ab. Vorbeugend helfen:

Anforderungen an den Chatbot-Anbieter

Kurz-Checkliste vor dem Livegang

  1. KI-Hinweis in der Begrüßung
  2. Widget lädt erst nach Klick oder Einwilligung
  3. AVV abgeschlossen und abgelegt
  4. Datenschutzerklärung ergänzt (siehe Datenschutzerklärung und KI-Tools)
  5. Wissensbasis geprüft, System-Prompt mit Grenzen
  6. Löschfrist festgelegt

Anbieterseiten

Affiliate-Hinweis (Werbung): Links mit Partnerstatus sind als „sponsored“ markiert. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Chatbase öffnen Profil
Botpress öffnen Profil
CustomGPT.ai öffnen Profil

FAQ

Muss ich auf meinen Website-Chatbot hinweisen?

Ja. Seit 2.8.2026 verlangt Art. 50 AI Act, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.

Brauche ich für den Chatbot ein Cookie-Banner?

Wenn das Widget Cookies oder Local Storage nutzt, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist nach § 25 TDDDG eine Einwilligung nötig. Laden per Klick ist eine Alternative.

Brauche ich einen AVV mit dem Chatbot-Anbieter?

Ja, wenn er Eingaben deiner Besucher in deinem Auftrag verarbeitet.

Hafte ich für falsche Chatbot-Antworten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Geprüfte Wissensbasis, klare Grenzen im Prompt und Hinweise auf Unverbindlichkeit senken das Risiko.

Quellen (Stand Okt 2026)

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