Chatbot auf der Website: DSGVO, AI Act und TDDDG in der Praxis
Ein KI-Chatbot auf der Website kann Fragen zu Leistungen, Preisen und Abläufen rund um die Uhr beantworten. Rechtlich treffen dabei drei Regelwerke aufeinander: die DSGVO für die Verarbeitung der Eingaben, das TDDDG für Cookies und ähnliche Techniken und seit August 2026 der AI Act mit seiner Transparenzpflicht. Dieser Ratgeber zeigt, was du konkret umsetzen solltest. Er ist keine Rechtsberatung.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Grundlage | Umsetzung |
|---|---|---|
| Hinweis, dass man mit einer KI spricht | Art. 50 Abs. 1 AI Act | sichtbarer Text im Chatfenster |
| Einwilligung vor dem Laden (falls Cookies/Storage) | § 25 TDDDG | Chat erst nach Klick bzw. Zustimmung laden |
| Information über Datenverarbeitung | Art. 13 DSGVO | Abschnitt in der Datenschutzerklärung, Link im Chat |
| Vertrag mit dem Anbieter | Art. 28 DSGVO | AVV abschließen |
| Drittlandübermittlung absichern | Art. 44 ff. DSGVO | DPF-Zertifizierung oder Standardvertragsklauseln |
| Speicherdauer begrenzen | Art. 5 DSGVO | Chatverläufe nach Frist löschen |
1. KI-Hinweis im Chatfenster
Seit 2. August 2026 müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass Nutzer informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren – es sei denn, das ist aus Sicht einer verständigen Person offensichtlich. Ein Satz wie „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Name]. Ich beantworte Fragen automatisch und kann Fehler machen.“ in der Begrüßung erfüllt den Zweck und ist ehrlich. Details zum AI Act im Ratgeber AI Act: Kennzeichnungspflicht.
2. Laden erst nach Klick
Viele Chat-Widgets laden beim Seitenaufruf Skripte des Anbieters und setzen Cookies oder nutzen Local Storage. Dann ist nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung nötig. Eine datensparsame Lösung: Statt des Widgets zeigt die Seite zunächst nur einen Button „Chat starten“. Erst nach dem Klick wird das Widget geladen, mit einem kurzen Hinweis zum Datenschutz. Siehe Cookie-Banner nach § 25 TDDDG.
3. AVV und Unterauftragsverarbeiter
Chatbot-Plattformen wie Chatbase, Botpress oder CustomGPT nutzen in der Regel Sprachmodelle anderer Anbieter. Die Eingaben deiner Besucher laufen also über mindestens zwei Unternehmen. Prüfe den AVV der Plattform und deren Liste der Unterauftragsverarbeiter. AVV-Status und Serverstandorte dieser drei Plattformen haben wir nicht verifiziert.
4. Was Besucher eingeben
Besucher schreiben manchmal mehr, als sie sollten: Namen, Telefonnummern, Vertragsdetails, sogar Gesundheitsinformationen. Weise im Chat darauf hin, keine sensiblen Daten einzugeben. Wenn der Chatbot Kontaktdaten für einen Rückruf abfragen soll, beschränke das auf das Nötige.
5. Speicherdauer
Lege fest, wie lange Chatverläufe gespeichert werden, und lösche sie danach. Manche Plattformen erlauben automatische Löschfristen; sonst ist eine regelmäßige manuelle Löschung nötig. Die Frist gehört in die Datenschutzerklärung.
Haftung für falsche Antworten
Ein Chatbot, der falsche Preise nennt oder Leistungen verspricht, die du nicht anbietest, kann zu Ärger führen. Ob solche Aussagen rechtlich bindend sind, hängt vom Einzelfall ab. Vorbeugend helfen:
- Wissensbasis nur aus geprüften Inhalten (Leistungsseiten, FAQ, Preisliste)
- Anweisung im System-Prompt: keine verbindlichen Zusagen, keine Rechts- oder Steuerberatung
- Hinweis auf Unverbindlichkeit und Verweis auf Kontakt für Angebote
- Regelmäßige Stichproben der Gesprächsverläufe
Anforderungen an den Chatbot-Anbieter
- AVV verfügbar – auch für deinen Tarif
- Angaben zu Serverstandort und Unterauftragsverarbeitern
- Option, das Training mit deinen Daten auszuschließen
- Löschfunktionen für Verläufe
- Möglichkeit, das Widget erst nach Klick zu laden
Kurz-Checkliste vor dem Livegang
- KI-Hinweis in der Begrüßung
- Widget lädt erst nach Klick oder Einwilligung
- AVV abgeschlossen und abgelegt
- Datenschutzerklärung ergänzt (siehe Datenschutzerklärung und KI-Tools)
- Wissensbasis geprüft, System-Prompt mit Grenzen
- Löschfrist festgelegt
Anbieterseiten
Chatbase öffnen Profil
Botpress öffnen Profil
CustomGPT.ai öffnen Profil
FAQ
Muss ich auf meinen Website-Chatbot hinweisen?
Ja. Seit 2.8.2026 verlangt Art. 50 AI Act, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
Brauche ich für den Chatbot ein Cookie-Banner?
Wenn das Widget Cookies oder Local Storage nutzt, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist nach § 25 TDDDG eine Einwilligung nötig. Laden per Klick ist eine Alternative.
Brauche ich einen AVV mit dem Chatbot-Anbieter?
Ja, wenn er Eingaben deiner Besucher in deinem Auftrag verarbeitet.
Hafte ich für falsche Chatbot-Antworten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Geprüfte Wissensbasis, klare Grenzen im Prompt und Hinweise auf Unverbindlichkeit senken das Risiko.
Quellen (Stand Okt 2026)
Weiterlesen
- Website-Chatbot erstellen: Chatbase, Botpress und CustomGPT im Kostenvergleich
- Datenschutzerklärung und KI-Tools: Was du ergänzen musst
- Cookie-Banner nach § 25 TDDDG: Wann du eine Einwilligung brauchst
- Chatbase vs. Botpress: Welcher Chatbot-Baukasten passt?
- Datenschutz-Folgenabschätzung bei KI-Tools: Wann Selbstständige eine DSFA brauchen