AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte seit 2. August 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Der „Digital Omnibus“ hat im Sommer 2026 vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben – die Transparenzregeln gelten dagegen planmäßig. Für Freelancer und kleine Unternehmen ist die zentrale Frage: Bin ich Anbieter oder Betreiber, und was muss ich konkret kennzeichnen?
Anbieter oder Betreiber?
- Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Wer einen Chatbot programmieren lässt und als eigenes Produkt anbietet, kann Anbieter sein.
- Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich ein. Wer ChatGPT, Midjourney oder ein Chatbot-Baukastensystem nutzt, ist in der Regel Betreiber.
Unabhängig von Artikel 50 gilt für Anbieter und Betreiber schon seit Februar 2025 die Pflicht zu ausreichender KI-Kompetenz nach Artikel 4 – was das praktisch heißt, steht im Ratgeber KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act.
Die vier Pflichten aus Artikel 50
| Pflicht | Wen sie trifft | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Hinweis bei direkter Interaktion | Anbieter von Chatbots, Agenten, Avataren | Menschen müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung | Anbieter generativer KI | Ausgaben (Bild, Audio, Video, Text) technisch als KI-erzeugt markieren |
| Deepfakes offenlegen | Betreiber | Realistisch wirkende, KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Audios und Videos als solche kenntlich machen |
| KI-Texte zu öffentlichen Themen | Betreiber | Offenlegen, wenn Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden |
Die Fristen
- 2. August 2026: Artikel 50 gilt.
- 2. Dezember 2026: Ende der Schonfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Der Interaktions-Hinweis bei Chatbots hatte keine Schonfrist.
- Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Was das für typische Freelancer-Fälle heißt
Chatbot auf der eigenen Website
Wenn du einen Bot über einen Dienst wie Chatbase oder Botpress einbindest, liegt die technische Anbieterrolle meist beim Plattformbetreiber. Trotzdem gilt: Besucher sollen erkennen, dass sie mit einer KI chatten. Ein klarer Satz im Chatfenster („Hier antwortet ein KI-Assistent“) ist der einfachste Weg und schafft Vertrauen. Wie sich die beiden Baukästen bei Preisen und Abrechnung unterscheiden, zeigt der Vergleich Chatbase vs. Botpress.
KI-Bilder in Marketing und Social Media
Illustrationen, die offensichtlich nicht real sind, sind keine Deepfakes. Kritisch wird es bei fotorealistischen Darstellungen von echten Personen, Orten oder Ereignissen, die echt wirken könnten. Diese musst du als KI-erzeugt kennzeichnen. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken ist die Offenlegungspflicht laut Verordnung eingeschränkt, entfällt aber nicht vollständig.
Blogartikel und Newsletter mit KI
Die Textpflicht betrifft Veröffentlichungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung erscheinen. Wenn du KI-Entwürfe redaktionell prüfst und die Verantwortung übernimmst, greift die Offenlegungspflicht nach dem Wortlaut nicht. Eine freiwillige Transparenz („mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft“) kann trotzdem sinnvoll sein.
Sanktionen und Aufsicht
Verstöße gegen Transparenzpflichten können nach Artikel 99 mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag. Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist nach den Planungen die Bundesnetzagentur. Für Solo-Selbstständige ist das Risiko eher Abmahnungen und Vertrauensverlust als ein Millionenbußgeld – aber die Regeln sind verbindlich.
Checkliste
- Alle Stellen auflisten, an denen KI nach außen wirkt: Chatbot, Bilder, Videos, Texte, Telefonassistent.
- Chatbots mit einem gut sichtbaren KI-Hinweis versehen.
- Fotorealistische KI-Bilder echter Personen oder Ereignisse kennzeichnen.
- Redaktionellen Prüfprozess für KI-Texte festhalten.
- Bei Kundenprojekten klären, wer Anbieter ist – du oder die Plattform.
Anbieterseiten
Chatbase öffnen Profil
Botpress öffnen Profil
FAQ
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die vorher auf dem Markt waren, läuft die Frist für die maschinenlesbare Markierung bis 2. Dezember 2026.
Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht betrifft Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.
Muss ein Website-Chatbot als KI erkennbar sein?
Ja, Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
Hat der Digital Omnibus Artikel 50 verschoben?
Nein. Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten. Eingefügt wurde nur die Schonfrist bis 2. Dezember 2026 für die Kennzeichnung bei Bestandssystemen.
Quellen (Stand Okt 2026)
- EU-Kommission: FAQ Transparenzpflichten nach Artikel 50
- EU-Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689 im Volltext
- contraco: Die KI-Verordnung nach dem Digital-Omnibus (Okt 2026)
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- Chatbot auf der Website: DSGVO, AI Act und TDDDG in der Praxis
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