Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Aktivrente für Selbstständige: Gilt der 2.000-€-Freibetrag 2026 auch für Freelancer?

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 27.10.2026 · 6 Min ·

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Seit 1. Januar 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen. Viele Selbstständige, die im Rentenalter weiter Aufträge annehmen, gehen davon aus, dass das auch für sie gilt. Das stimmt nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wer die Aktivrente bekommt, warum Freelancer und Freiberufler leer ausgehen und in welchen Konstellationen sie trotzdem eine Rolle spielt. Grundlage sind der Gesetzestext (§ 3 Nr. 21 EStG) und die FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand der FAQ: 25. Juni 2026). Er ist eine Recherche, kein Praxistest und keine Steuerberatung.

Kurzantwort

Nein: Gewinne aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit und aus einem Gewerbe sind von der Aktivrente nicht erfasst. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, für den der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge (oder Zuschüsse an ein berufsständisches Versorgungswerk) zahlen muss. Wer früher selbstständig war und im Rentenalter angestellt arbeitet, kann sie dagegen nutzen.

Was die Aktivrente genau ist

Die Aktivrente ist keine Rentenzahlung, sondern ein Steuerfreibetrag. Nach § 3 Nr. 21 EStG bleiben Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei, wenn sie für Arbeit ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden und der Arbeitgeber dafür Rentenversicherungsbeiträge abführen muss. Laut BMF ist der Freibetrag monatsbezogen: höchstens 2.000 € pro Monat, nicht genutzte Beträge verfallen und lassen sich nicht in andere Monate übertragen.

Warum Selbstständige ausgeschlossen sind

Das BMF und die Bundesregierung nennen ausdrücklich Einnahmen „aus selbständigen Tätigkeiten“ als nicht begünstigt, ebenso Beamtenbezüge, Abgeordnetendiäten und Minijobs. Der Grund liegt im Gesetzestext: Er verweist nur auf Einnahmen nach § 19 EStG, also Arbeitslohn. Honorare eines Freelancers sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) – zur Abgrenzung siehe Freiberufler oder Gewerbe.

Daran ändert auch die Rentenversicherung nichts. Wer als Selbstständiger pflichtversichert ist (siehe Rentenversicherungspflicht für Selbstständige) oder freiwillig Beiträge zahlt, bekommt die Aktivrente trotzdem nicht. Das BMF schreibt dazu, die Steuerbefreiung richte sich „ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien“. Auch wer sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gilt, aber steuerlich keinen Arbeitslohn bezieht, ist nicht begünstigt.

Typische Konstellationen

Situation im RentenalterAktivrente?Begründung laut BMF/Gesetz
Freelancer mit Honoraren (Einzelunternehmen)NeinEinkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbe, kein Arbeitslohn
Freiberufler mit Versorgungswerk (z. B. Kammerberuf)NeinVersorgungswerk ändert nichts, solange kein Arbeitslohn vorliegt
Früher selbstständig, jetzt sozialversicherungspflichtig angestelltJa, für den LohnEntscheidend ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit
Freelancer plus TeilzeitstelleNur für den LohnDer Gewinn aus der Selbstständigkeit bleibt voll steuerpflichtig
Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH/UGKommt darauf anNur wenn für das Gehalt Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen
Minijob neben der RenteNeinMinijobs sind ausdrücklich ausgenommen

Zusammengefasst aus § 3 Nr. 21 EStG und der BMF-FAQ zur Aktivrente (Abruf 27.10.2026). Keine eigenen Fallprüfungen.

Sonderfall GmbH- und UG-Geschäftsführer

Wer seine Selbstständigkeit in einer Kapitalgesellschaft betreibt, bezieht als Geschäftsführer ein Gehalt, steuerlich also Arbeitslohn. Laut BMF hängt die Aktivrente hier davon ab, ob für dieses Gehalt Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist das oft nicht der Fall, weil sie sozialversicherungsrechtlich nicht als Beschäftigte gelten. Die Einordnung klärt im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (siehe Statusfeststellung). Die Aktivrente allein ist kein Grund für einen Rechtsformwechsel; Kosten und Pflichten einer UG oder GmbH stehen im Ratgeber UG oder Einzelunternehmen.

Rechenbeispiel aus der BMF-FAQ

Das BMF rechnet mit einem Arbeitnehmer, der 2.500 € Monatslohn erhält und die Voraussetzungen erfüllt: 2.000 € sind steuerfrei, 500 € steuerpflichtig. Wer zusätzlich freiberuflich Rechnungen schreibt, versteuert diesen Gewinn wie bisher. Für Werbungskosten gilt laut BMF: Soweit sie mit dem steuerfreien Lohn zusammenhängen, sind sie nicht abziehbar (§ 3c EStG) und werden anteilig aufgeteilt. Betriebsausgaben der Selbstständigkeit sind davon nicht betroffen, weil sie zur selbstständigen Tätigkeit gehören.

Was Selbstständige im Rentenalter jetzt tun können

  1. Klären, wann die eigene Regelaltersgrenze erreicht ist (Rentenauskunft der DRV).
  2. Prüfen, ob die Arbeit für einen Kunden in Wahrheit eine Anstellung sein könnte oder sollte – eine echte sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle wäre begünstigt, ein Honorarvertrag nicht.
  3. Bei GmbH/UG: mit Steuerberatung klären, ob für das Geschäftsführergehalt Rentenversicherungspflicht besteht.
  4. Für den selbstständigen Teil weiter Steuerrücklagen bilden und die Vorauszahlungen anpassen lassen – die Aktivrente senkt diese Steuer nicht.
  5. Neue Entwicklungen verfolgen: Stand Oktober 2026 sind Selbstständige nicht einbezogen; ob sich das ändert, ist offen.

Fazit

Die Aktivrente ist ein Steuervorteil für Arbeitnehmer im Rentenalter, nicht für Selbstständige. Freelancer und Freiberufler, die nach 67 weiter Honorare abrechnen, versteuern diese wie bisher. Wer im Rentenalter zusätzlich oder stattdessen sozialversicherungspflichtig angestellt arbeitet, kann für diesen Lohn bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei stellen lassen. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt; bei Grenzfällen wie Gesellschafter-Geschäftsführern lohnt sich Beratung.

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FAQ

Gilt die Aktivrente für Selbstständige?

Nein. Laut BMF und Bundesregierung sind Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten nicht begünstigt. Die Aktivrente gilt nur für Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Bekommen Freiberufler mit Versorgungswerk die Aktivrente?

Nein, solange sie selbstständig tätig sind. Begünstigt wäre nur Arbeitslohn, für den ein Arbeitgeber Beiträge oder Zuschüsse an die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk zahlen muss.

Ich war selbstständig und arbeite jetzt angestellt – gilt die Aktivrente?

Ja, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Laut BMF zählt nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit.

Wie hoch ist die Aktivrente?

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei, höchstens 24.000 € im Jahr. Nicht genutzte Beträge verfallen und können nicht in andere Monate übertragen werden.

Quellen (Stand Okt 2026)

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