Recherche-Ratgeber · Recht/DSGVO

UG oder Einzelunternehmen? Haftung, Steuern, Kosten und Pflichten für Freelancer im Vergleich

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 26.10.2026 · aktualisiert 27.10.2026 · 9 Min ·

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Irgendwann stellt sich vielen Freelancern die Frage: Bleibe ich Einzelunternehmer oder gründe ich eine UG (haftungsbeschränkt) – die „Mini-GmbH“, die schon mit einem Euro Stammkapital möglich ist? Die Antwort hängt an Haftungsrisiken, Gewinnhöhe und der Bereitschaft, mehr Bürokratie zu tragen. Dieser Ratgeber stellt die wichtigsten Unterschiede anhand der Gesetzestexte gegenüber (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – gerade bei dieser Entscheidung ist eine individuelle Berechnung sinnvoll.

Die Unterschiede auf einen Blick

PunktEinzelunternehmenUG (haftungsbeschränkt)
GründungGewerbeanmeldung oder Mitteilung ans Finanzamt (Freiberufler)Notarieller Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister
Mindestkapitalkeinsunter 25.000 €, mindestens 1 € je Geschäftsanteil; vor Anmeldung voll in bar einzuzahlen
Haftungmit dem Privatvermögengrundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
GewinnbesteuerungEinkommensteuer (progressiv), ggf. Gewerbesteuer mit 24.500 € FreibetragKörperschaftsteuer 15 % plus Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Ausschüttungen zusätzlich beim Gesellschafter
Freiberufler-Statusmöglich, dann keine Gewerbesteuerentfällt: Kapitalgesellschaften sind immer gewerbesteuerpflichtig
Buchführungmeist Einnahmen-Überschuss-Rechnungdoppelte Buchführung, Bilanz, Jahresabschluss
Rücklagepflichtkeineein Viertel des Jahresüberschusses, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind

Zusammenfassung nach § 5a und § 2 GmbHG, § 2 und § 11 GewStG, § 23 KStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen Okt 2026).

Haftung: der Hauptgrund für die UG

Als Einzelunternehmer haftest du für alle betrieblichen Verbindlichkeiten mit deinem gesamten Vermögen. Bei der UG haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft. Das ist relevant, wenn du Projekte mit hohem Schadenspotenzial übernimmst – etwa Software für kritische Prozesse – oder Personal einstellst und langfristige Verträge eingehst.

Die Haftungsbeschränkung hat Grenzen: Banken und Vermieter verlangen oft persönliche Bürgschaften, Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen persönlich, und für Steuern und Sozialabgaben gibt es eigene Haftungsregeln. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann für Einzelunternehmer der günstigere Weg sein, das Hauptrisiko abzudecken.

Gründung: schneller als gedacht

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit gesetzlichem Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a). Die Beurkundung ist auch per Videokommunikation möglich (§ 2 Abs. 3). Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein; Sacheinlagen – etwa ein eingebrachter Laptop – sind bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2).

Für die Kapitaleinzahlung brauchst du ein Geschäftskonto auf die Gesellschaft in Gründung. Online-Anbieter wie Qonto werben ausdrücklich mit der Unterstützung von GmbH- und UG-Gründungen von der Kapitaleinzahlung bis zum Konto. Worauf du bei der Kontowahl achten solltest, zeigt Geschäftskonto für Freelancer.

Die Rücklagepflicht

Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses (gemindert um einen Verlustvortrag) in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Die Pflicht endet, sobald das Stammkapital auf 25.000 € erhöht wird – dann gelten die GmbH-Regeln, der Name „UG (haftungsbeschränkt)“ darf aber bleiben (§ 5a Abs. 5).

Steuern: wann sich die UG rechnen kann

Für Freiberufler kommt ein wichtiger Nachteil hinzu: Wer als Einzelunternehmer freiberuflich tätig ist, zahlt keine Gewerbesteuer. In der UG wird dieselbe Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Die Einordnung erklärt Freiberufler oder Gewerbe?.

Laufende Pflichten und Kosten

Konkrete Notar-, Register- und Steuerberatungskosten hängen vom Einzelfall ab; wir nennen hier bewusst keine Pauschalen. Buchhaltungsprogramme wie sevdesk oder Lexware Office bieten Tarife für Kapitalgesellschaften; ob sie die Bilanz vollständig abdecken, hängt vom Tarif ab.

Faustregeln

Anbieterseiten

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FAQ

Wie viel Stammkapital braucht eine UG?

Mindestens 1 € je Geschäftsanteil und weniger als 25.000 €. Das Kapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig in bar eingezahlt sein.

Haftet man in der UG gar nicht persönlich?

Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft. Persönliche Bürgschaften, Pflichtverletzungen als Geschäftsführer und bestimmte Steuer- und Abgabenpflichten können aber zur persönlichen Haftung führen.

Zahlt eine UG Gewerbesteuer, auch wenn ich Freiberufler bin?

Ja. Kapitalgesellschaften gelten nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb, einen Freibetrag wie beim Einzelunternehmen gibt es nicht.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

15 Prozent bis 2027, danach sinkt sie schrittweise auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 KStG), jeweils plus Solidaritätszuschlag.

Kann ich die UG später zur GmbH machen?

Ja, durch Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 €, auch aus der angesparten Rücklage. Die Bezeichnung UG darf beibehalten werden.

Quellen (Stand Okt 2026)

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