Geschäftskonto für Freelancer: Pflicht oder nicht? (2026)
Kaum eine Frage taucht in Gründerforen so oft auf wie diese: Brauche ich als Freelancer ein eigenes Geschäftskonto, oder reicht mein Girokonto? Die kurze Antwort: Gesetzlich verpflichtet sind Einzelunternehmer und Freiberufler in Deutschland nicht. Trotzdem gibt es gute Gründe – und manchmal sogar einen vertraglichen Zwang – für ein separates Konto. Dieser Ratgeber sortiert, was Pflicht ist, was die Bank-AGB sagen und was sich für die Buchhaltung ändert. Konkrete Kontopreise nennen wir nur für drei häufig verglichene Online-Konten (Kontist, Qonto und Finom) mit Abrufdatum, weil sie sich häufig ändern und je nach Buchungsvolumen stark schwanken.
Was das Gesetz verlangt
| Rechtsform | Eigenes Geschäftskonto gesetzlich nötig? |
|---|---|
| Freiberufler, Einzelunternehmer, Kleingewerbe | nein |
| GbR, OHG, KG | nein, aber in der Praxis üblich |
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | faktisch ja – das Stammkapital muss auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden |
Auch das Finanzamt schreibt kein separates Konto vor. Es verlangt aber, dass Einnahmen und Ausgaben vollständig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden – und das ist mit einem gemischten Konto deutlich mühsamer.
Der eigentliche Haken: die Bank-AGB
Viele Banken erlauben die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos nur eingeschränkt oder gar nicht. Ein Beispiel: Laut N26-Support gelten Honorare oder Produktverkäufe auf einem privaten Konto als Geschäftstransaktionen. Weil das gegen die Bedingungen verstößt, kann N26 das Privatkonto kündigen – bei Pflichtverletzungen mit einer Frist von 14 Tagen. Andere Banken regeln das ähnlich, wenn auch nicht immer so ausdrücklich. Bevor du Kundenzahlungen auf dein Privatkonto laufen lässt, lohnt ein Blick in die Bedingungen deines Kontos.
Eine Kontokündigung ist für Selbstständige mehr als lästig: Kunden haben die alte IBAN auf Rechnungen und in ihren Systemen, Lastschriften für Software-Abos laufen ins Leere, und Zahlungsdienstleister wie Mollie brauchen eine neue Auszahlungsverbindung.
Was ein eigenes Konto in der Buchhaltung ändert
- Weniger Sortierarbeit: Jede Buchung auf dem Geschäftskonto ist geschäftlich relevant. Du musst nicht monatlich private Einkäufe aus den Kontoumsätzen herausfiltern.
- Bankanbindung: Buchhaltungsprogramme wie sevdesk oder Lexware Office können Kontoumsätze importieren und mit Belegen abgleichen. Welche Banken unterstützt werden und ab welchem Tarif, zeigt die jeweilige Anbieterseite.
- Weniger Privates in Prüfungen: Bei einer Rückfrage oder Prüfung des Finanzamts legst du Auszüge eines Kontos vor, auf dem keine privaten Ausgaben stehen.
- Einfachere Anlage EÜR: Die BMF-Anleitung zur Anlage EÜR 2025 enthält zu den Zeilen für Entnahmen und Einlagen einen bemerkenswerten Satz: Besteht kein gesondertes betriebliches Konto, gelten sämtliche Betriebseinnahmen auch als Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch als Einlagen. Mehr dazu im Ratgeber Anlage EÜR für Freelancer.
- Steuerrücklage im Blick: Ein Unterkonto oder ein zweites Konto für Umsatzsteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlungen verhindert, dass du Geld ausgibst, das dem Finanzamt zusteht. Wie hoch die Rücklage sein sollte, erklärt der Ratgeber Steuerrücklage als Selbstständiger.
Geschäftskonto oder zweites Privatkonto?
Manche Freelancer eröffnen statt eines Geschäftskontos einfach ein zweites privates Girokonto und nutzen es nur beruflich. Buchhalterisch bringt das die gleiche Trennung. Ob die Bank diese Nutzung erlaubt, hängt wieder von den Bedingungen ab – bei vielen Privatkonten ist die geschäftliche Nutzung ausgeschlossen. Ein ausdrückliches Geschäfts- oder Freelancer-Konto ist deshalb die sauberere Lösung, auch wenn es Gebühren kostet. Die Kontoführungskosten eines betrieblich genutzten Kontos sind Betriebsausgaben.
Worauf du bei der Auswahl achtest
- Preismodell: Grundgebühr, Kosten pro Buchung, Bargeld-Einzahlungen und Karten. Wer viele kleine Zahlungen hat, fährt mit Paketpreisen anders als jemand mit drei Rechnungen im Monat.
- Schnittstellen: Funktioniert der Import in dein Buchhaltungsprogramm oder zu deinem Steuerbüro? Gibt es einen DATEV-Export, falls deine Steuerberatung damit arbeitet?
- Unterkonten: Praktisch für Steuerrücklagen und Rücklagen für Software-Jahresabos.
- Deutsche IBAN: Manche Kunden und Behörden tun sich mit ausländischen IBANs schwer, obwohl das im SEPA-Raum eigentlich nicht sein dürfte.
- Zugänge: Kann deine Steuerberatung einen eigenen Lesezugang bekommen? Siehe Buchhaltung und Steuerberater-Zugang.
Kontist oder Qonto? Die Tarife im direkten Vergleich
Kontist und Qonto sind zwei Online-Geschäftskonten, die oft gegeneinander abgewogen werden. Beide haben einen kostenlosen Einstiegstarif mit deutscher IBAN. Die folgende Übersicht beruht ausschließlich auf den Preisseiten der Anbieter (Abruf 31. Oktober 2026), nicht auf einem eigenen Test; alle Preise netto zzgl. USt.
| Merkmal | Kontist | Qonto (Pläne für Selbstständige) |
|---|---|---|
| Gratis-Tarif | Free: 0 €, 5 SEPA-Überweisungen/Lastschriften pro Monat, physische Visa-Debitkarte | Starter: 0 €, 5 Überweisungen pro Monat, 1 virtuelle Karte |
| Bezahltarife | Start 11 €/Monat (30 Buchungen), Plus 25 €/Monat (100 Buchungen) | Basic 9 €/Monat (30 Überweisungen), Smart 19 €/Monat (100 Überweisungen) – jeweils bei jährlicher Abrechnung, monatlich ebenfalls möglich |
| Jede weitere Buchung | 0,25 € | 0,20 € |
| Unterkonten | Start 3, Plus 5 (Free keine) | erst ab Smart: 1 Unterkonto mit eigener IBAN |
| Steuern und Buchhaltung | automatische Steuerberechnung (Einkommen- und Umsatzsteuer) in allen Tarifen; Umsatzsteuer-Voranmeldung und BWA in Plus, laut Kontist nur für Einzelunternehmer; sevdesk 3, 6 oder 12 Monate inklusive | E-Rechnungsstellung und Datensynchronisierung mit DATEV/Lexware schon im Starter; Zugang für Buchhalter:innen ab Smart |
| Laufzeit/Test | keine Mindestlaufzeit, Wechsel oder Kündigung zum nächsten Abrechnungszeitraum; keine Testphase | Basic und Smart 1 Monat kostenlos testen |
Faustregel: Wer eine automatisch berechnete Steuerrücklage und Unterkonten schon im kleinen Bezahltarif möchte, findet das bei Kontist ab Start. Wer vor allem E-Rechnungen schreiben und Daten an DATEV oder Lexware geben will, bekommt das bei Qonto bereits im Gratis-Tarif. Bei beiden entscheidet die Zahl der Buchungen pro Monat über die Kosten – zähl einmal nach, wie viele Überweisungen und Lastschriften du wirklich hast. Wie du die Rücklage bemisst, steht im Ratgeber Steuerrücklage als Selbstständiger; was E-Rechnungen ab 2027 bedeuten, in der E-Rechnung-Checkliste.
Und Finom?
Finom wird oft als dritte Option neben Kontist und Qonto genannt. Laut Finom-Preisseite (Abruf 31. Oktober 2026, kein eigener Test, Preise exkl. MwSt.) sieht der Bereich für Freiberufler und Einzelunternehmen so aus:
- Solo: 0 € pro Monat, 1 Nutzer:in, 1 kostenlose virtuelle Visa-Karte, keine kostenlose physische Karte, ausgehende Auslandszahlungen 1 %.
- Basic: 8 € pro Monat bei monatlicher bzw. 7 € bei jährlicher Zahlung, 2 Nutzer:innen, 1 physische und 3 virtuelle Karten, 30 Tage Testversion.
- Smart: 19 € bzw. 17 € pro Monat, 3 physische und 10 virtuelle Karten, 30 Tage Testversion.
Anders als Kontist und Qonto nennt Finom bei den kostenlosen ausgehenden SEPA-Überweisungen keine Stückzahl, sondern einen Betrag (Solo 2.500 €, Basic 25.000 €, Smart 50.000 €); den genauen Bezugszeitraum und was darüber hinaus kostet, solltest du vor dem Abschluss im Preisverzeichnis nachlesen. Das Konto selbst stellt laut Preisseite PNL Fintech B.V. bereit. Zinsaktionen und Cashback-Angaben ändern sich häufig und sind für die Kontowahl meist zweitrangig, deshalb lassen wir sie hier weg.
Umzug aufs Geschäftskonto: Checkliste
- Neue IBAN in Rechnungsvorlagen (etwa in easybill oder dem Rechnungsprogramm deiner Wahl), im Impressum (falls angegeben) und in E-Mail-Signaturen ändern.
- Bestandskunden mit Daueraufträgen informieren.
- Lastschriften für Hosting, Software und Versicherungen umstellen.
- Auszahlungskonto bei Zahlungsdienstleistern und Marktplätzen anpassen.
- Altes Konto einige Monate parallel beobachten, damit keine verspätete Zahlung verloren geht.
Anbieterseiten
sevdesk öffnen Profil
Lexware Office öffnen Profil
Qonto öffnen Profil
easybill öffnen Profil
Mollie öffnen Profil
FAQ
Brauche ich als Freiberufler ein Geschäftskonto?
Gesetzlich nicht. Viele Banken verbieten aber die geschäftliche Nutzung privater Konten in ihren Bedingungen, und ein getrenntes Konto erleichtert die Buchhaltung deutlich.
Kann die Bank mein Privatkonto kündigen, wenn Honorare eingehen?
Ja, wenn die Bedingungen die geschäftliche Nutzung ausschließen. N26 nennt zum Beispiel eine Kündigung mit 14 Tagen Frist bei solchen Pflichtverletzungen.
Verlangt das Finanzamt ein Geschäftskonto?
Nein. Es verlangt vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen, und die sind mit einem getrennten Konto einfacher.
Wer muss ein Geschäftskonto haben?
Faktisch GmbH und UG, weil das Stammkapital auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden muss.
Sind Kontogebühren absetzbar?
Kontoführungsgebühren für ein betrieblich genutztes Konto sind Betriebsausgaben. Bei gemischter Nutzung ist nur der betriebliche Anteil absetzbar.
Was ist der Unterschied zwischen Kontist und Qonto?
Laut Preisseiten (Abruf 31.10.2026) haben beide einen Gratis-Tarif mit 5 Buchungen pro Monat. Kontist bietet automatische Steuerberechnung und Unterkonten ab dem Tarif Start (11 €/Monat), Qonto E-Rechnung und DATEV/Lexware-Synchronisierung schon im kostenlosen Starter; ein Unterkonto gibt es bei Qonto erst ab Smart (19 €/Monat bei jährlicher Abrechnung).
Was kostet Finom für Freiberufler?
Laut Finom-Preisseite (Abruf 31.10.2026) ist der Tarif Solo kostenlos (1 Nutzer:in, 1 virtuelle Karte). Basic kostet 8 € pro Monat bei monatlicher bzw. 7 € bei jährlicher Zahlung, Smart 19 € bzw. 17 €, jeweils exkl. MwSt. und mit 30 Tagen Testversion.
Quellen (Stand Okt 2026)
- Commerzbank: Geschäftskonto Pflicht – wann Sie eines brauchen
- N26 Support: Kann N26 mein Konto schließen?
- BMF: Anlage EÜR 2025 mit Anleitung (PDF)
- Kontist: Preise und Kontomodelle
- Qonto: Preise und Pläne
- Finom: Preise und Tarife
Weiterlesen
- Anlage EÜR für Freelancer: Fristen, Pauschalen und Tipps 2026
- Belege aufbewahren: Fristen nach § 147 AO und GoBD für Selbstständige
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