AGB für Freelancer: Was gilt, was ist unwirksam und wann sich eigene Geschäftsbedingungen lohnen
Viele Freelancer kopieren AGB von Kollegen oder lassen sie von einem Generator erstellen und hängen sie ans Angebot. Das kann helfen – oder im Streitfall nichts bringen, weil die entscheidenden Klauseln unwirksam sind. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregeln des AGB-Rechts in §§ 305 bis 310 BGB, die Unterschiede zwischen Geschäfts- und Privatkunden und typische Klauseln, die vor Gericht nicht halten. Er ersetzt keine Rechtsberatung; für eigene AGB ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Was sind AGB überhaupt?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind laut § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen stellt. Es kommt nicht auf die Überschrift an: Auch ein Mustervertrag, den du für jeden Kunden verwendest, oder Standardklauseln in deiner Angebotsvorlage sind AGB. Keine AGB sind Bedingungen, die im Einzelnen ausgehandelt wurden – also wirklich zur Disposition standen, nicht nur „zur Kenntnis gegeben“.
Daraus folgt: Selbst ohne Dokument namens „AGB“ unterliegen deine Vorlagen oft dem AGB-Recht. Und umgekehrt: Klauseln, die du mit einem Kunden individuell verhandelst, haben Vorrang vor den AGB (§ 305b BGB).
Wirksam einbeziehen
Gegenüber Verbrauchern werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn du bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der Kunde in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann (§ 305 Abs. 2 BGB) – etwa durch einen Link im Bestellprozess oder die Beifügung zum Angebot – und er einverstanden ist. AGB, die erst mit der Rechnung kommen, sind zu spät.
Gegenüber Unternehmern gelten diese formalen Anforderungen nicht direkt (§ 310 Abs. 1 BGB). Es genügt, dass die Einbeziehung vereinbart ist und der Kunde zumutbar Kenntnis nehmen kann, etwa durch einen Hinweis im Angebot mit Link. Verwendet auch der Kunde eigene Einkaufsbedingungen, gelten widersprechende Klauseln oft beide nicht; dann greift das Gesetz.
Die Inhaltskontrolle
Einbezogene AGB müssen auch inhaltlich standhalten. Drei Prüfschritte sind wichtig:
- Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Verwenders – also zu deinen Lasten (§ 305c Abs. 2).
- Klauselverbote in §§ 308 und 309 BGB nennen konkrete unwirksame Klauseln. Sie gelten unmittelbar nur gegenüber Verbrauchern, strahlen aber über § 307 auch auf B2B-Verträge aus.
- Generalklausel: Unwirksam ist jede Bestimmung, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Dazu gehört auch das Transparenzgebot: Klauseln müssen klar und verständlich sein.
Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags in der Regel bestehen; an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz (§ 306 BGB). Eine „geltungserhaltende Reduktion“ – das Gericht kürzt die Klausel auf das gerade noch Zulässige – gibt es grundsätzlich nicht.
Klauseln, die Freelancer oft falsch machen
| Klausel | Problem |
|---|---|
| „Jede Haftung ist ausgeschlossen.“ | unwirksam: Haftung für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz lässt sich in AGB nicht ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB, über § 307 auch B2B) |
| „Haftung begrenzt auf 500 €“ ohne Ausnahmen | riskant: Begrenzungen müssen die zwingenden Fälle ausnehmen und vertragstypisch vorhersehbare Schäden berücksichtigen |
| Mindestlaufzeit 3 Jahre für Wartung (Verbraucher) | unwirksam: bei Verbrauchern höchstens 2 Jahre Erstlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB) |
| Automatische Verlängerung um 12 Monate (Verbraucher) | unwirksam: stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsfrist von höchstens einem Monat |
| „Mündliche Nebenabreden gelten nicht.“ | wirkungslos gegenüber tatsächlich getroffenen Individualabreden (§ 305b BGB) |
| Unklare Vergütungsklausel („Aufwand nach Bedarf“) | Transparenzgebot, Zweifel zulasten des Verwenders |
Was in Freelancer-AGB sinnvoll ist
- Leistungsumfang und Korrekturschleifen: Was ist enthalten, was kostet extra?
- Mitwirkungspflichten: Material, Feedback und Freigaben des Kunden mit Fristen – und was bei Verzug passiert.
- Zahlungsbedingungen: Fälligkeit, Abschläge, Verzugsfolgen (siehe Mahnung und Verzug).
- Abnahme: Verfahren und Frist bei Werkleistungen (siehe Dienst- oder Werkvertrag).
- Nutzungsrechte: Umfang, Zeitpunkt der Übertragung, Namensnennung, Referenznutzung (siehe Nutzungsrechte für Freelancer).
- Haftungsbegrenzung im zulässigen Rahmen.
- Einsatz von KI und Subunternehmern: transparent regeln, ob und wofür du KI-Tools oder Dritte einsetzt.
- Vertraulichkeit und Datenschutz: gegebenenfalls Verweis auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Verbraucher als Kunden
Wer an Privatpersonen verkauft – Coachings, Online-Kurse, Fotoshootings –, hat zusätzliche Pflichten: Widerrufsbelehrung, ab Juni 2026 den Widerrufsbutton bei Online-Verträgen und bei Abos den Kündigungsbutton. Das erklären die Ratgeber Widerrufsrecht bei digitalen Produkten und Kündigungsbutton. Viele Klauselverbote aus § 309 BGB gelten hier unmittelbar.
AGB-Generatoren und KI
Generatoren und KI-Assistenten wie Claude oder ChatGPT liefern schnell einen Entwurf. Das Risiko: Sie übernehmen Klauseln aus anderen Rechtsordnungen oder Branchen, die nicht zu deinem Geschäft passen, und prüfen keine aktuelle Rechtsprechung. Nutze solche Entwürfe als Checkliste für Themen, die geregelt werden sollten, und lass die Endfassung prüfen. Ein Formular-Tool wie Tally kann im Auftragsformular eine Checkbox mit Link zu den AGB abbilden; die Dokumentation der Zustimmung liegt dann bei dir.
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FAQ
Brauche ich als Freelancer AGB?
Pflicht sind sie nicht. Sinnvoll sind sie, wenn du viele ähnliche Aufträge hast und wiederkehrende Punkte wie Zahlung, Abnahme und Nutzungsrechte einheitlich regeln willst.
Gelten meine AGB automatisch, wenn sie auf der Website stehen?
Nein. Bei Verbrauchern brauchst du einen ausdrücklichen Hinweis bei Vertragsschluss, bei Unternehmern zumindest eine Vereinbarung und zumutbare Kenntnisnahme.
Kann ich meine Haftung in AGB komplett ausschließen?
Nein. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist ein Ausschluss unwirksam.
Was passiert mit einer unwirksamen Klausel?
Sie entfällt; an ihre Stelle tritt das Gesetz, der restliche Vertrag bleibt wirksam (§ 306 BGB).
Gilt das AGB-Recht auch zwischen Unternehmern?
Ja, eingeschränkt: Die formalen Einbeziehungsregeln und die Klauselverbote der §§ 308, 309 gelten nicht direkt, die Inhaltskontrolle nach § 307 aber schon.
Quellen (Stand Okt 2026)
- § 305 BGB (Einbeziehung)
- § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede)
- § 305c BGB (Überraschende Klauseln)
- § 306 BGB (Rechtsfolgen)
- § 307 BGB (Inhaltskontrolle)
- § 309 BGB (Klauselverbote)
- § 310 BGB (Anwendungsbereich)
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- Dienstvertrag oder Werkvertrag? Was Freelancer bei Abnahme, Haftung und Kündigung wissen müssen
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- Widerrufsrecht bei digitalen Produkten und Online-Kursen 2026: Erlöschen, Wertersatz und der neue Widerrufsbutton
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