Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Krankenversicherung für Selbstständige 2026: Mindest- und Höchstbeitrag in der GKV verständlich erklärt

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 24.10.2026 · aktualisiert 27.10.2026 · 8 Min ·

Teil der Themenübersicht Buchhaltung & Rechnungen für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für viele Gründerinnen und Gründer ist die Krankenversicherung der größte Fixkostenblock nach der Miete. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf Basis des Einkommens – mit einer Untergrenze und einer Obergrenze. Dieser Ratgeber erklärt die Rechengrößen für 2026 anhand der Angaben von Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband und Krankenkassen. Er vergleicht keine Kassen und ersetzt keine Beratung.

Die Rechengrößen 2026 auf einen Blick

GrößeWert 2026
Mindestbemessungsgrundlage (freiwillig Versicherte)1.318,33 € pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 € pro Monat (69.750 € pro Jahr)
Allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch)14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)77.400 €

Laut Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband (Faktenblatt Rechengrößen, Stand 01.01.2026). Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab.

Was Selbstständige 2026 mindestens und höchstens zahlen

Das Bundesgesundheitsministerium nennt für freiwillig versicherte Selbstständige folgende Monatsbeiträge zur Krankenversicherung, jeweils mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % gerechnet und ohne Pflegeversicherung:

ohne Krankengeld (14,0 % + 2,9 %)mit Krankengeld (14,6 % + 2,9 %)
Mindestbeitrag KV222,80 €230,71 €
Höchstbeitrag KV982,31 €1.017,19 €

Quelle: BMG, Seite „Beiträge“ (Abruf 24.10.2026). Selbstständige tragen den Beitrag allein, es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Dazu kommt die Pflegeversicherung. Laut Infoblatt der hkk liegt der Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung 2026 bei 47,46 € (3,6 %) oder 55,37 € mit Kinderlosenzuschlag (4,2 %). Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen weniger. Wer kinderlos ist und kein Krankengeld wählt, landet damit beim Mindestbeitrag bei rund 278 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen – bei einer Kasse mit genau durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Wie der Beitrag berechnet wird

Grundlage ist das tatsächliche Einkommen, bei Selbstständigen in der Regel der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. Laut AOK und hkk läuft das so:

  1. Vorläufige Festsetzung: Die Kasse setzt den Beitrag zunächst auf Basis des letzten Steuerbescheids fest. Gründer ohne Bescheid geben eine Einkommensschätzung ab.
  2. Endgültige Festsetzung: Liegt der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vor, rechnet die Kasse rückwirkend ab. Es kann also zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.
  3. Mitwirkungspflicht: Wer Einkommensnachweise nicht einreicht, wird laut den Kassen zum Höchstbeitrag eingestuft.

Praktisch heißt das: Wer im zweiten oder dritten Jahr deutlich mehr verdient als im ersten, sollte Rücklagen für die Nachberechnung bilden. Ein separates Unterkonto, auf das ein fester Prozentsatz jeder Zahlung fließt, ist dafür eine einfache Lösung – die Einnahmen lassen sich in Buchhaltungstools wie sevdesk, Lexware Office oder FastBill laufend auswerten.

Krankengeld: ja oder nein?

Mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhalten freiwillig versicherte Selbstständige laut BMG Krankengeld, in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit dem ermäßigten Satz von 14,0 % gibt es keinen Krankengeldanspruch. Der Unterschied beim Mindestbeitrag beträgt laut obiger Tabelle knapp 8 € im Monat. Viele Kassen bieten zusätzlich Wahltarife mit früherem Krankengeld an; deren Konditionen unterscheiden sich und sind hier nicht verglichen.

Der Krankengeldanspruch zählt auch bei der Familienplanung: Nur wer ihn zu Beginn der Mutterschutzfrist hat, erhält laut § 24i SGB V Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Was das für selbstständige Mütter bedeutet, erklärt der Ratgeber Elterngeld und Mutterschutz für Selbstständige.

Sonderfall Künstler und Publizisten

Wer als Künstlerin oder Publizist über die Künstlersozialkasse versichert ist, zahlt nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst; den Rest tragen Bund und Auftraggeber. Für Texter, Designer, Fotografen und Journalisten lohnt sich daher die Prüfung im Ratgeber Künstlersozialkasse für Freelancer.

Private Krankenversicherung als Alternative?

Selbstständige können sich grundsätzlich privat versichern. Die Beiträge richten sich dann nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach dem Einkommen. Ein Vergleich hängt stark vom Einzelfall ab, und die Rückkehr in die GKV ist später nur eingeschränkt möglich. Diese Entscheidung sollte man mit unabhängiger Beratung treffen; konkrete PKV-Preise nennen wir hier bewusst nicht.

Beiträge im Stundensatz einplanen

Ein häufiger Fehler beim Start: Den Stundensatz so kalkulieren, als würde man angestellt arbeiten. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Steuern zahlt man als Selbstständiger vollständig selbst. Bei einem Gewinn von 3.000 € im Monat liegt der KV-Beitrag mit 17,5 % (14,6 % + 2,9 %) rechnerisch bei 525 € plus Pflegeversicherung. Wie man das in den Satz einpreist, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Steuerlich absetzen

Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abziehbar, nicht als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR. Der Anteil für Krankengeld ist laut Steuerrecht nicht in voller Höhe abziehbar; die Details klärt man am besten mit der Steuerberatung.

Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Beiträge, die du im Voraus für spätere Jahre zahlst, zählen bis zum Dreifachen der Beiträge für das laufende Jahr noch im Zahlungsjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Was das zum Jahresende bedeutet, steht in der Jahresende-Checkliste für Selbstständige.

Fazit

2026 zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mindestens rund 223 bis 231 € Krankenversicherung im Monat plus Pflegeversicherung, höchstens rund 982 bis 1.017 €. Entscheidend ist der Gewinn laut Steuerbescheid – mit rückwirkender Abrechnung. Rücklagen und pünktlich eingereichte Nachweise schützen vor bösen Überraschungen.

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FAQ

Was ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige 2026?

Laut BMG 222,80 € ohne und 230,71 € mit Krankengeldanspruch, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und ohne Pflegeversicherung.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr.

Woher weiß die Krankenkasse mein Einkommen?

Aus dem Einkommensteuerbescheid; zunächst vorläufig nach dem letzten Bescheid, später endgültig und rückwirkend.

Was passiert, wenn ich keine Einkommensnachweise schicke?

Laut den Krankenkassen wird dann der Höchstbeitrag festgesetzt.

Quellen (Stand Okt 2026)

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