Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Elterngeld und Mutterschutz für Selbstständige 2026: Einkommen, Bemessungszeitraum und Absicherung

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 25.10.2026 · aktualisiert 01.11.2026 · 9 Min ·

Teil der Themenübersicht Buchhaltung & Rechnungen für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Elterngeld steht auch Selbstständigen zu – die Berechnung ist aber komplizierter als bei Angestellten, und beim Mutterschutz klafft für selbstständige Mütter bis heute eine gesetzliche Lücke. Dieser Ratgeber fasst die Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie die Absicherungsmöglichkeiten über die Krankenversicherung zusammen, nach Gesetzestext und einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (Abruf Oktober 2026). Er ersetzt keine Beratung durch die Elterngeldstelle oder Steuerberatung; Einzelfälle hängen stark von deinen Zahlen ab.

Anspruch: Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld erhält laut § 1 BEEG, wer in Deutschland lebt, mit dem Kind im Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Als nicht voll erwerbstätig gilt, wer im Durchschnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitet (§ 1 Abs. 6 BEEG). Das gilt auch für Selbstständige: Du darfst dein Business also während des Bezugs weiterführen, aber in reduziertem Umfang. Eine Arbeitszeiterfassung, etwa mit Toggl Track, hilft, das bei Rückfragen zu belegen.

Kein Anspruch besteht laut § 1 Abs. 8 BEEG, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 € betrug – bei Paaren zusammen, bei Alleinerziehenden allein.

Höhe: 67 Prozent, aber wovon?

Elterngeld ersetzt laut § 2 BEEG in der Regel 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt; bei niedrigen Einkommen steigt die Quote auf bis zu 100 Prozent, bei Einkommen über 1.200 € sinkt sie auf 65 Prozent. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld). Einkommen oberhalb von 2.770 € im Monat bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.

Der Bemessungszeitraum für Selbstständige

Bei Angestellten zählen die zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Bei Selbstständigen ist laut § 2b Abs. 2 BEEG der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich – in der Regel das Vorjahr. Das gilt auch für Mischfälle: Hattest du im Bemessungszeitraum Einkommen aus selbstständiger und angestellter Arbeit, wird laut § 2b Abs. 3 BEEG für beide Einkommensarten der steuerliche Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt.

Geburt imBemessungszeitraum (Regelfall)Nachweis
Mai 2027Kalenderjahr 2026Steuerbescheid 2026, sonst vorläufige Berechnung
Januar 2027Kalenderjahr 2026, sofern bereits abgeschlossenoft noch kein Bescheid – vorläufige Bewilligung

Vereinfachte Darstellung nach § 2b BEEG. Ausnahmen etwa bei Mutterschutzleistungen oder Elterngeld für ältere Geschwister im Bemessungszeitraum.

Maßgeblich ist laut § 2d BEEG der Gewinn, wie er sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt. Liegt dieser noch nicht vor, kann die Elterngeldstelle das Elterngeld vorläufig auf Grundlage anderer Nachweise bewilligen, etwa einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und später abrechnen. Von dem Gewinn werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Ein sauber geführtes Buchhaltungsprogramm wie sevdesk oder Lexware Office macht die Nachweise einfacher.

Einkommen während des Bezugs

Verdienst du während des Elterngeldbezugs weiter, wird das angerechnet: Das Elterngeld berechnet sich dann aus dem Unterschied zwischen Einkommen vor und nach der Geburt. Für Selbstständige wird der Gewinn in den Bezugsmonaten laut § 2d BEEG zunächst geschätzt und nach Ablauf des Bezugszeitraums anhand der tatsächlichen Zahlen geprüft. Für Betriebsausgaben in den Bezugsmonaten kann laut § 2d BEEG statt der tatsächlichen Ausgaben eine Pauschale von 25 Prozent der Einnahmen angesetzt werden. Wichtig: Ist der tatsächliche Gewinn höher als geschätzt, kann es zu Rückforderungen kommen. Plane Rücklagen ein.

Ein praktischer Hebel ist die zeitliche Planung von Einnahmen: Rechnungen, die vor oder nach dem Bezugszeitraum gestellt und bezahlt werden, verändern das Ergebnis. Ob und wie das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du mit Steuerberatung klären – Gestaltungen, die nur auf dem Papier existieren, sind riskant.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Mutterschutz: die gesetzliche Lücke

Das Mutterschutzgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und bestimmte gleichgestellte Gruppen, nicht aber für Selbstständige. Das bestätigt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Mai 2026. Es gibt also für selbstständige Mütter keine gesetzliche Schutzfrist mit Lohnersatz durch einen Arbeitgeber. Die Regierungskoalition hat angekündigt, den Mutterschutz für Selbstständige zu verbessern; ob es dazu im Oktober 2026 bereits einen verabschiedeten Gesetzentwurf gibt, konnten wir nicht verifizieren.

Absichern kannst du dich derzeit vor allem so:

Mehr zu den Unterschieden der Versicherungsformen erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Checkliste vor der Geburt

  1. Krankenversicherung prüfen: Ist Krankengeld bzw. Krankentagegeld vereinbart?
  2. Steuererklärung für das Vorjahr zügig einreichen, damit der Bescheid vorliegt.
  3. Gewinnprognose für die Bezugsmonate erstellen und dokumentieren.
  4. Arbeitszeit planen: maximal 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.
  5. Einkommensteuer-Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn der Gewinn sinkt (Ratgeber Vorauszahlungen).
  6. Elterngeldantrag rechtzeitig stellen: Laut BEEG wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.

Anbieterseiten

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FAQ

Bekommen Selbstständige Elterngeld?

Ja, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 BEEG erfüllt sind und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt gearbeitet wird.

Welches Einkommen zählt bei Selbstständigen?

In der Regel der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt laut Einkommensteuerbescheid.

Darf ich während des Elterngeldes weiterarbeiten?

Ja, bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Der Gewinn in den Bezugsmonaten wird angerechnet und nachträglich geprüft.

Gibt es Mutterschutz für Selbstständige?

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Mutterschaftsgeld gibt es nur über eine Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch oder einen passenden privaten Tarif.

Wie hoch ist das Elterngeld maximal?

Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 € im Monat, mindestens 300 €.

Quellen (Stand Okt 2026)

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