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Steuerberater-Kosten für Selbstständige: So rechnet die Kanzlei nach der StBVV ab

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 28.10.2026 · 8 Min ·

Teil der Themenübersicht Buchhaltung & Rechnungen für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

„Was kostet ein Steuerberater?“ – die ehrliche Antwort lautet: Es hängt von deinen Zahlen ab. Steuerberater rechnen in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verordnung legt keine Festpreise fest, sondern Gebührenrahmen, die sich nach dem sogenannten Gegenstandswert richten, also etwa nach deinen Betriebseinnahmen oder deinen Einkünften. Dieser Ratgeber erklärt, wie das funktioniert, welche Positionen für Freelancer typisch sind und welche Kosten du absetzen kannst. Er stützt sich auf den Verordnungstext mit den Gebührentabellen in der Fassung von 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105) und das BMF-Schreiben zur Zuordnung von Steuerberatungskosten, Stand Oktober 2026. Er ersetzt kein Angebot einer Kanzlei.

Kurzantwort

So entsteht die Gebühr: Tabelle, Zehntelsatz, Gegenstandswert

Die Rechnung einer Kanzlei folgt meist drei Schritten. Erstens wird der Gegenstandswert bestimmt, den die Verordnung für jede Tätigkeit festlegt. Zweitens wird in einer der Gebührentabellen im Anhang der StBVV die „volle Gebühr“ (10/10) für diesen Wert nachgeschlagen: Tabelle A ist die Beratungstabelle für Steuererklärungen, Tabelle B die Abschlusstabelle für die Gewinnermittlung, Tabelle C die Buchführungstabelle. Drittens wählt die Kanzlei einen Bruchteil innerhalb des Rahmens, zum Beispiel 15/10 der vollen Gebühr.

Auf die Gebühren kommen nach § 15 StBVV die Umsatzsteuer (außer die Kanzlei ist selbst Kleinunternehmer) und nach § 16 StBVV die Auslagen für Post und Telekommunikation, wahlweise pauschal 20 % der Gebühren, höchstens 20 € je Angelegenheit. Die Rechnung muss in Textform kommen und für jede Gebühr den Tatbestand, die angewandte Vorschrift und bei Wertgebühren den Gegenstandswert nennen (§ 9 StBVV). So kannst du sie nachvollziehen.

Die typischen Positionen für Freelancer

LeistungVorschriftRahmenGegenstandswert
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)§ 25 Abs. 15/10 bis 30/10, Tabelle BBetriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben, mind. 17.500 €
Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte)§ 24 Abs. 1 Nr. 11/10 bis 6/10, Tabelle ASumme der positiven Einkünfte, mind. 8.000 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung§ 24 Abs. 1 Nr. 81/10 bis 8/10, Tabelle A10 % der Entgelte, mind. 8.000 €
Umsatzsteuer-Voranmeldung§ 24 Abs. 1 Nr. 71/10 bis 6/10, Tabelle A10 % der Entgelte, mind. 650 €
Gewerbesteuererklärung (nur Gewerbetreibende)§ 24 Abs. 1 Nr. 51/10 bis 6/10, Tabelle AGewerbeertrag vor Freibetrag, mind. 8.000 €
Laufende Buchführung inkl. Kontieren§ 33 Abs. 12/10 bis 12/10 pro Monat, Tabelle CBetriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben
Buchführung nach von dir kontierten Belegen§ 33 Abs. 31/10 bis 6/10 pro Monat, Tabelle Cwie oben

Wichtig für die Buchführung: Mit der Monatsgebühr nach § 33 Abs. 1, 3 oder 4 sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bereits abgegolten (§ 33 Abs. 8). Wer seine Belege selbst in einer Buchhaltungssoftware vorkontiert, landet im günstigeren Rahmen von § 33 Abs. 3. Wie die Übergabe an die Kanzlei technisch läuft, erklärt der Ratgeber Buchhaltungssoftware mit Steuerberater-Zugang.

Rechenbeispiel: Freelancer mit 60.000 € Umsatz

Angenommen sei ein regelbesteuerter Freiberufler mit 60.000 € Betriebseinnahmen (netto), 15.000 € Betriebsausgaben, 45.000 € Gewinn und keinen weiteren Einkünften. Die vollen Gebühren stammen aus den Tabellen der StBVV, die Spannen ergeben sich aus den Rahmen.

LeistungGegenstandswertVolle Gebühr (10/10)Spanne nach Rahmen
EÜR60.000 € (Tabelle B, Stufe bis 62.500 €)303 €151,50 € bis 909,00 €
Einkommensteuererklärung45.000 € (Tabelle A)1.215 €121,50 € bis 729,00 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung6.000 €, angehoben auf den Mindestwert 8.000 € (Tabelle A)514 €51,40 € bis 411,20 €
Buchführung, Kanzlei kontiert (§ 33 Abs. 1)60.000 € (Tabelle C, Stufe bis 62.500 €)145 € pro Monat29 € bis 174 € pro Monat
Buchführung, du kontierst selbst (§ 33 Abs. 3)wie oben145 € pro Monat14,50 € bis 87 € pro Monat

Eigene Beispielrechnung aus den Tabellen A bis C der StBVV (BGBl. 2025 I Nr. 105), Beträge netto ohne Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Kein Angebot und kein Durchschnittswert echter Kanzleirechnungen.

Das Beispiel zeigt, warum Angebote so unterschiedlich ausfallen: Allein für die EÜR reicht der zulässige Rahmen hier von gut 150 € bis gut 900 €. Ob du ordentlich sortierte Belege und eine fertige Buchhaltung übergibst oder einen Schuhkarton voller Quittungen, macht innerhalb dieses Rahmens den Unterschied.

Pauschale, Stundensatz oder Erstberatung

Viele Kanzleien bieten Selbstständigen eine Monats- oder Jahrespauschale an. Das ist erlaubt: Nach § 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbart werden, und die Kanzlei muss dich in Textform auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Vereinbarung braucht Textform und muss als Vergütungsvereinbarung erkennbar sein. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung ist in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig, muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen (§ 4a StBVV).

Für einen einzelnen Rat ohne weiteren Auftrag sieht § 21 StBVV 1/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor. Die oft zitierte Obergrenze von 190 € für ein erstes Beratungsgespräch gilt nur für Verbraucher. Fragst du als Selbstständiger zu deinem Betrieb, greift sie in der Regel nicht. Kläre den Preis eines Erstgesprächs deshalb vorher.

Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7 StBVV); die Kanzlei darf aber einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 8 StBVV). Plane die Kosten in deiner Steuerrücklage mit ein.

Steuerberaterkosten absetzen

Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 gilt für Selbstständige:

Bitte die Kanzlei deshalb, betriebliche und private Positionen auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Die betrieblichen Kosten gehören dann in deine Anlage EÜR.

So hältst du die Kosten im Rahmen

  1. Belege laufend digital sammeln und nach den GoBD ablegen, statt sie am Jahresende zu übergeben.
  2. Rechnungen und Belege in einer Buchhaltungssoftware mit Steuerberater-Zugang erfassen, etwa Lexware Office oder sevdesk; prüfe die Exportfunktion in deinem Tarif.
  3. Vorab klären, welche Arbeiten die Kanzlei übernimmt und welche du machst, und das Angebot schriftlich geben lassen.
  4. Pauschale und StBVV-Abrechnung vergleichen: Bei einfachen Fällen kann eine Pauschale günstiger oder teurer sein.
  5. Abgabefristen im Blick behalten und die Kanzlei rechtzeitig beauftragen; was bei Verspätung droht, steht im Ratgeber Steuererklärung-Frist verpasst.

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FAQ

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige im Jahr?

Das hängt von Umsatz, Gewinn und Umfang ab. Die StBVV gibt nur Rahmen vor: Für die EÜR sind es 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B, bei 60.000 € Betriebseinnahmen also 151,50 € bis 909 € netto. Dazu kommen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls die laufende Buchführung. Ein schriftliches Angebot der Kanzlei schafft Klarheit.

Wie hoch ist der Stundensatz eines Steuerberaters?

Wo die StBVV eine Zeitgebühr vorsieht, beträgt sie 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 € bis 164 € pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer (§ 13 StBVV). Per Vergütungsvereinbarung in Textform kann ein anderer Stundensatz vereinbart werden.

Darf ein Steuerberater eine Pauschale verlangen?

Ja. Nach § 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart werden. Die Vereinbarung braucht Textform und muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.

Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?

Teilweise. Kosten für Buchführung, EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind Betriebsausgaben. Kosten für das Ausfüllen der übrigen Einkommensteuererklärung sind laut BMF-Schreiben vom 21.12.2007 private Lebensführung. Bei gemischten Kosten bis 100 € im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung.

Quellen (Stand Okt 2026)

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