Steuerberater-Kosten für Selbstständige: So rechnet die Kanzlei nach der StBVV ab
„Was kostet ein Steuerberater?“ – die ehrliche Antwort lautet: Es hängt von deinen Zahlen ab. Steuerberater rechnen in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verordnung legt keine Festpreise fest, sondern Gebührenrahmen, die sich nach dem sogenannten Gegenstandswert richten, also etwa nach deinen Betriebseinnahmen oder deinen Einkünften. Dieser Ratgeber erklärt, wie das funktioniert, welche Positionen für Freelancer typisch sind und welche Kosten du absetzen kannst. Er stützt sich auf den Verordnungstext mit den Gebührentabellen in der Fassung von 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105) und das BMF-Schreiben zur Zuordnung von Steuerberatungskosten, Stand Oktober 2026. Er ersetzt kein Angebot einer Kanzlei.
Kurzantwort
- Keine Festpreise: Die StBVV gibt für jede Tätigkeit einen Rahmen vor, etwa 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr. Wo die Kanzlei innerhalb des Rahmens landet, bestimmt sie nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (§ 11 StBVV).
- Grundlage ist der Gegenstandswert: Bei der Einnahmenüberschussrechnung sind das die Betriebseinnahmen oder die höheren Betriebsausgaben, mindestens 17.500 €; bei der Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €.
- Stundensatz: Wo die Verordnung eine Zeitgebühr vorsieht, beträgt sie 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 € bis 164 € pro Stunde (§ 13 StBVV).
- Abweichende Vereinbarung möglich: Pauschalen oder Stundensätze darf die Kanzlei in Textform vereinbaren (§ 4 StBVV).
- Absetzbar ist der betriebliche Teil: Kosten für EÜR, Buchführung, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind Betriebsausgaben, der private Teil der Einkommensteuererklärung nicht.
So entsteht die Gebühr: Tabelle, Zehntelsatz, Gegenstandswert
Die Rechnung einer Kanzlei folgt meist drei Schritten. Erstens wird der Gegenstandswert bestimmt, den die Verordnung für jede Tätigkeit festlegt. Zweitens wird in einer der Gebührentabellen im Anhang der StBVV die „volle Gebühr“ (10/10) für diesen Wert nachgeschlagen: Tabelle A ist die Beratungstabelle für Steuererklärungen, Tabelle B die Abschlusstabelle für die Gewinnermittlung, Tabelle C die Buchführungstabelle. Drittens wählt die Kanzlei einen Bruchteil innerhalb des Rahmens, zum Beispiel 15/10 der vollen Gebühr.
Auf die Gebühren kommen nach § 15 StBVV die Umsatzsteuer (außer die Kanzlei ist selbst Kleinunternehmer) und nach § 16 StBVV die Auslagen für Post und Telekommunikation, wahlweise pauschal 20 % der Gebühren, höchstens 20 € je Angelegenheit. Die Rechnung muss in Textform kommen und für jede Gebühr den Tatbestand, die angewandte Vorschrift und bei Wertgebühren den Gegenstandswert nennen (§ 9 StBVV). So kannst du sie nachvollziehen.
Die typischen Positionen für Freelancer
| Leistung | Vorschrift | Rahmen | Gegenstandswert |
|---|---|---|---|
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | § 25 Abs. 1 | 5/10 bis 30/10, Tabelle B | Betriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben, mind. 17.500 € |
| Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte) | § 24 Abs. 1 Nr. 1 | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | Summe der positiven Einkünfte, mind. 8.000 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 8 | 1/10 bis 8/10, Tabelle A | 10 % der Entgelte, mind. 8.000 € |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | § 24 Abs. 1 Nr. 7 | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | 10 % der Entgelte, mind. 650 € |
| Gewerbesteuererklärung (nur Gewerbetreibende) | § 24 Abs. 1 Nr. 5 | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | Gewerbeertrag vor Freibetrag, mind. 8.000 € |
| Laufende Buchführung inkl. Kontieren | § 33 Abs. 1 | 2/10 bis 12/10 pro Monat, Tabelle C | Betriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben |
| Buchführung nach von dir kontierten Belegen | § 33 Abs. 3 | 1/10 bis 6/10 pro Monat, Tabelle C | wie oben |
Wichtig für die Buchführung: Mit der Monatsgebühr nach § 33 Abs. 1, 3 oder 4 sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bereits abgegolten (§ 33 Abs. 8). Wer seine Belege selbst in einer Buchhaltungssoftware vorkontiert, landet im günstigeren Rahmen von § 33 Abs. 3. Wie die Übergabe an die Kanzlei technisch läuft, erklärt der Ratgeber Buchhaltungssoftware mit Steuerberater-Zugang.
Rechenbeispiel: Freelancer mit 60.000 € Umsatz
Angenommen sei ein regelbesteuerter Freiberufler mit 60.000 € Betriebseinnahmen (netto), 15.000 € Betriebsausgaben, 45.000 € Gewinn und keinen weiteren Einkünften. Die vollen Gebühren stammen aus den Tabellen der StBVV, die Spannen ergeben sich aus den Rahmen.
| Leistung | Gegenstandswert | Volle Gebühr (10/10) | Spanne nach Rahmen |
|---|---|---|---|
| EÜR | 60.000 € (Tabelle B, Stufe bis 62.500 €) | 303 € | 151,50 € bis 909,00 € |
| Einkommensteuererklärung | 45.000 € (Tabelle A) | 1.215 € | 121,50 € bis 729,00 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 6.000 €, angehoben auf den Mindestwert 8.000 € (Tabelle A) | 514 € | 51,40 € bis 411,20 € |
| Buchführung, Kanzlei kontiert (§ 33 Abs. 1) | 60.000 € (Tabelle C, Stufe bis 62.500 €) | 145 € pro Monat | 29 € bis 174 € pro Monat |
| Buchführung, du kontierst selbst (§ 33 Abs. 3) | wie oben | 145 € pro Monat | 14,50 € bis 87 € pro Monat |
Das Beispiel zeigt, warum Angebote so unterschiedlich ausfallen: Allein für die EÜR reicht der zulässige Rahmen hier von gut 150 € bis gut 900 €. Ob du ordentlich sortierte Belege und eine fertige Buchhaltung übergibst oder einen Schuhkarton voller Quittungen, macht innerhalb dieses Rahmens den Unterschied.
Pauschale, Stundensatz oder Erstberatung
Viele Kanzleien bieten Selbstständigen eine Monats- oder Jahrespauschale an. Das ist erlaubt: Nach § 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbart werden, und die Kanzlei muss dich in Textform auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Vereinbarung braucht Textform und muss als Vergütungsvereinbarung erkennbar sein. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung ist in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig, muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen (§ 4a StBVV).
Für einen einzelnen Rat ohne weiteren Auftrag sieht § 21 StBVV 1/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor. Die oft zitierte Obergrenze von 190 € für ein erstes Beratungsgespräch gilt nur für Verbraucher. Fragst du als Selbstständiger zu deinem Betrieb, greift sie in der Regel nicht. Kläre den Preis eines Erstgesprächs deshalb vorher.
Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7 StBVV); die Kanzlei darf aber einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 8 StBVV). Plane die Kosten in deiner Steuerrücklage mit ein.
Steuerberaterkosten absetzen
Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 gilt für Selbstständige:
- Betriebsausgaben sind Kosten für Buchführung und deren Überwachung, die Aufstellung der Einnahmenüberschussrechnung einschließlich des Vordrucks EÜR, die Beratung dazu und alles rund um Betriebssteuern wie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
- Nicht abziehbar sind die Kosten für das Übertragen der Ergebnisse in die Anlagen und das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, für Tarif- und Veranlagungsfragen sowie für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
- Gemischte Kosten werden geschätzt aufgeteilt. Bis 100 € im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung; bei Steuersoftware und Fachliteratur werden 50 % als Betriebsausgaben nicht beanstandet.
Bitte die Kanzlei deshalb, betriebliche und private Positionen auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Die betrieblichen Kosten gehören dann in deine Anlage EÜR.
So hältst du die Kosten im Rahmen
- Belege laufend digital sammeln und nach den GoBD ablegen, statt sie am Jahresende zu übergeben.
- Rechnungen und Belege in einer Buchhaltungssoftware mit Steuerberater-Zugang erfassen, etwa Lexware Office oder sevdesk; prüfe die Exportfunktion in deinem Tarif.
- Vorab klären, welche Arbeiten die Kanzlei übernimmt und welche du machst, und das Angebot schriftlich geben lassen.
- Pauschale und StBVV-Abrechnung vergleichen: Bei einfachen Fällen kann eine Pauschale günstiger oder teurer sein.
- Abgabefristen im Blick behalten und die Kanzlei rechtzeitig beauftragen; was bei Verspätung droht, steht im Ratgeber Steuererklärung-Frist verpasst.
Anbieterseiten
Lexware Office öffnen Profil
sevdesk öffnen Profil
easybill öffnen Profil
FAQ
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige im Jahr?
Das hängt von Umsatz, Gewinn und Umfang ab. Die StBVV gibt nur Rahmen vor: Für die EÜR sind es 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B, bei 60.000 € Betriebseinnahmen also 151,50 € bis 909 € netto. Dazu kommen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls die laufende Buchführung. Ein schriftliches Angebot der Kanzlei schafft Klarheit.
Wie hoch ist der Stundensatz eines Steuerberaters?
Wo die StBVV eine Zeitgebühr vorsieht, beträgt sie 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 € bis 164 € pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer (§ 13 StBVV). Per Vergütungsvereinbarung in Textform kann ein anderer Stundensatz vereinbart werden.
Darf ein Steuerberater eine Pauschale verlangen?
Ja. Nach § 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart werden. Die Vereinbarung braucht Textform und muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.
Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?
Teilweise. Kosten für Buchführung, EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind Betriebsausgaben. Kosten für das Ausfüllen der übrigen Einkommensteuererklärung sind laut BMF-Schreiben vom 21.12.2007 private Lebensführung. Bei gemischten Kosten bis 100 € im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung.
Quellen (Stand Okt 2026)
- StBVV mit Gebührentabellen A bis C (gesetze-im-internet.de)
- § 24 StBVV: Steuererklärungen
- § 25 StBVV: Einnahmenüberschussrechnung
- § 33 StBVV: Buchführung
- BMF-Schreiben vom 21.12.2007: Zuordnung der Steuerberatungskosten (EStH 2025, Anhang 16 XIII)
Weiterlesen
- Buchhaltungssoftware mit Steuerberater: Zugang, DATEV-Export und Arbeitsteilung
- Anlage EÜR für Freelancer: Fristen, Pauschalen und Tipps 2026
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, Zeitraum und Dauerfristverlängerung für Freelancer
- Steuererklärung zu spät? Fristen, Verspätungszuschlag und was Selbstständige jetzt tun sollten
- Belege aufbewahren: Fristen nach § 147 AO und GoBD für Selbstständige
- Steuerrücklage als Selbstständiger: Wie viel solltest du zurücklegen?
- Jahresende-Checkliste 2026 für Selbstständige: Was bis 31. Dezember und im Januar zu tun ist