Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wer sie wann bekommt (Stand 2026)

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 21.10.2026 · 7 Min ·

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine neue Nummer für alle, die wirtschaftlich tätig sind: die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. Viele Freelancer haben davon nur über einen Hinweis im ELSTER-Postfach erfahren – oder noch gar nicht. Dieser Ratgeber erklärt auf Basis der Angaben des BZSt und der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV), wer die Nummer wann bekommt, wie sie aufgebaut ist und was sich im Alltag wirklich ändert. Es ist eine Recherche, keine Steuerberatung.

Was die W-IdNr. ist

Die W-IdNr. soll wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren – ähnlich wie die persönliche Steuer-ID Privatpersonen. Sie ist in § 139c der Abgabenordnung geregelt. Laut WIdV besteht sie aus den Buchstaben „DE“, neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, etwa DE123456789-00001. Das Merkmal -00001 steht für die erste wirtschaftliche Tätigkeit; weitere Betriebe oder Tätigkeiten sollen eigene Merkmale (-00002 usw.) bekommen.

Wichtig: Steuernummer, persönliche Steuer-ID und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben laut BZSt vorerst bestehen. Perspektivisch soll die W-IdNr. die Steuernummer nach einer Übergangsphase ablösen – einen festen Termin dafür nennt das BZSt nicht.

Wer sie wann bekommt

Die Vergabe läuft automatisch und in Stufen. Ein Antrag ist laut BZSt „nicht notwendig und nicht möglich“.

StufeWerZeitpunkt laut BZSt
1Wer zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet ist oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG geführt wirdseit November 2024
2Körperschaftsteuerpflichtige (z. B. GmbH, UG) und Pflichtige zur gesonderten Feststellungserklärungab dem 4. Quartal 2026
3alle übrigen wirtschaftlich Tätigen; zusätzlich weitere Unterscheidungsmerkmaleab dem 4. Quartal 2027

Laut BZSt-Seite zur W-IdNr. (Stand 10.09.2026). Die Verordnung nennt teils frühere Daten; maßgeblich für die Praxis ist der Zeitplan des BZSt.

Für die meisten Freelancer heißt das: Wer umsatzsteuerlich erfasst ist – mit Regelbesteuerung oder als Kleinunternehmer – gehört zur ersten Stufe und sollte die Nummer schon haben.

Wie die Nummer mitgeteilt wird

Praktisch: Im ELSTER-Postfach nach einer Nachricht des BZSt suchen und die Nummer zusammen mit Steuernummer und USt-IdNr. in deinen Stammdaten notieren – etwa im Buchhaltungsprogramm oder in der Unterlagenmappe für die Steuerberatung (siehe Buchhaltung und Steuerberater-Zugang).

Muss die W-IdNr. auf die Rechnung?

Nach dem aktuellen Wortlaut von § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG muss eine Rechnung weiterhin die Steuernummer oder die USt-IdNr. enthalten. Die W-IdNr. ist dort nicht als Pflichtangabe genannt. Wer eine USt-IdNr. hat, kann sie wie bisher verwenden – sie ist ja identisch mit dem Kern der W-IdNr. Ob und wann sich die Pflichtangaben ändern, solltest du bei der Steuerberatung oder in den Hinweisen deines Rechnungsprogramms verfolgen. Die übrigen Pflichtangaben findest du im Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.

Rechnungsprogramme wie sevdesk, Lexware Office oder easybill verwalten Steuernummer und USt-IdNr. in den Firmenstammdaten. Ob sie bereits ein eigenes Feld für die W-IdNr. haben, haben wir nicht verifiziert.

Steuererklärungen: optional bis zum Abschluss

Laut BZSt ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungsvordrucken bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional. Wer noch keine Nummer hat, hat dadurch keinen Nachteil. Fristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und andere Erklärungen ändern sich durch die W-IdNr. nicht – siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen.

Checkliste für Freelancer

  1. ELSTER-Postfach prüfen und die W-IdNr. (mit Unterscheidungsmerkmal) notieren.
  2. Falls du eine USt-IdNr. hast: Sie ist zugleich der Kern deiner W-IdNr.
  3. Rechnungsvorlage nicht hektisch ändern – Pflicht bleibt Steuernummer oder USt-IdNr.
  4. Bei mehreren Tätigkeiten (z. B. Freiberuf und Gewerbe) auf spätere Unterscheidungsmerkmale achten.
  5. Bei Briefen oder Mails, die für eine „Registrierung“ der W-IdNr. Geld verlangen, misstrauisch sein: Die Vergabe ist automatisch und kostenlos. Mehr dazu im Ratgeber Rechnungsbetrug erkennen.

Anbieterseiten

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FAQ

Muss ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer beantragen?

Nein. Laut BZSt wird sie automatisch vergeben; ein Antrag ist weder nötig noch möglich.

Ich bin Kleinunternehmer – habe ich schon eine W-IdNr.?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG gehören laut BZSt zur ersten Stufe, die seit November 2024 läuft. Ohne USt-IdNr. kommt die Mitteilung über das ELSTER-Postfach, sofern ein ELSTER-Konto besteht.

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

DE, neun Ziffern und ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, zum Beispiel DE123456789-00001.

Ersetzt die W-IdNr. meine Steuernummer?

Noch nicht. Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. bleiben vorerst bestehen; die Steuernummer soll erst nach einer Übergangsphase abgelöst werden.

Muss die W-IdNr. auf meine Rechnungen?

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist weiterhin die Steuernummer oder die USt-IdNr. anzugeben. Die W-IdNr. ist dort nicht als eigene Pflichtangabe genannt.

Quellen (Stand Okt 2026)

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