Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Minijobber einstellen als Selbstständiger: 603-Euro-Grenze, Abgaben und Anmeldung Schritt für Schritt

Recherche-Ratgeber · Stand November 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 01.11.2026 · 8 Min ·

Teil der Themenübersicht Buchhaltung & Rechnungen für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Nov 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Irgendwann wächst die Arbeit über den Kopf: Belege sortieren, Social-Media-Posts planen, Pakete packen. Viele Selbstständige holen sich dann zum ersten Mal Unterstützung über einen Minijob. Das ist vergleichsweise unbürokratisch, aber du wirst damit Arbeitgeber – mit Meldepflichten, Abgaben und Mindestlohn. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Minijob-Zentrale, die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzliche Unfallversicherung verlangen (Stand November 2026). Er gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich, nicht für Minijobs im Privathaushalt.

Die Verdienstgrenze 2026 und 2027

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie laut Minijob-Zentrale bei 603 Euro im Monat (Mindestlohn 13,90 Euro). Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Grenze auf 633 Euro im Monat bzw. 7.596 Euro im Jahr. Für dich als Arbeitgeber heißt das: Bei gleichem Stundenlohn kann eine Aushilfe 2027 etwas mehr Stunden arbeiten – oder du musst bei Mindestlohn die Stunden prüfen, damit Lohn und Grenze zusammenpassen.

Gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in begrenztem Umfang möglich; regelmäßiges Überschreiten macht aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich. Plane deshalb mit einer festen Stundenzahl und dokumentiere die Arbeitszeit – für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz.

Was ein Minijob den Arbeitgeber kostet

Für gewerbliche Minijobs zahlst du Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Laut Minijob-Zentrale (Stand 2026):

AbgabeSatzHinweis
Krankenversicherung (pauschal)13 %entfällt bei privat Versicherten
Rentenversicherung (Arbeitgeber)15 %Minijobber zahlt zusätzlich 3,6 %, Befreiung auf Antrag möglich
Pauschsteuer2 %alternativ Besteuerung nach Lohnsteuermerkmalen
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %seit 2026, vorher 1,1 %; erstattet 80 % der Entgeltfortzahlung
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 % 
Insolvenzgeldumlage0,15 % 
Gesetzliche UnfallversicherungindividuellBeitrag an die Berufsgenossenschaft

Laut Minijob-Zentrale; Summe ohne Unfallversicherung maximal 31,17 %. Abruf 01.11.2026.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung): Bei 603 Euro Monatslohn kommen bis zu rund 188 Euro Abgaben hinzu, also etwa 791 Euro Gesamtkosten pro Monat zuzüglich Unfallversicherung. Diese Kosten sind Betriebsausgaben – plane sie in deinen Stundensatz ein.

Bei kurzfristigen Minijobs (z. B. Aushilfe für höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) fallen keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an, sondern nur die Umlagen und die Unfallversicherung; die Lohnsteuer richtet sich nach den Steuermerkmalen oder einer Pauschalierung.

Schritt für Schritt: So stellst du einen Minijobber ein

  1. Unfallversicherung klären: Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) gemeldet sein. Laut DGUV sind Minijobber wie alle Beschäftigten gesetzlich unfallversichert. Von der Berufsgenossenschaft bekommst du eine Unternehmensnummer.
  2. Betriebsnummer beantragen: Für Meldungen zur Sozialversicherung brauchst du eine Betriebsnummer. Sie wird online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt; laut BA wird dabei die Unternehmensnummer der Unfallversicherung abgefragt.
  3. Personalunterlagen anlegen: Arbeitsvertrag bzw. Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen, Steuer-ID, Rentenversicherungsnummer, ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Erklärung zu weiteren Beschäftigungen.
  4. Anmelden: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das kostenlose SV-Meldeportal. Für gewerbliche Minijobs gelten laut Minijob-Zentrale die Personengruppe 109 und der Abgabegrund 10.
  5. Beitragsnachweis und Zahlung: Die Abgaben werden monatlich per Beitragsnachweis gemeldet. Fällig sind sie am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats; der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage vorher vorliegen. Viele erteilen der Minijob-Zentrale dafür ein SEPA-Lastschriftmandat.
  6. Jahresmeldung und Unfallversicherung: Zum Jahresende folgen Jahresmeldung und der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft.

Arbeitsrechtliche Pflichten nicht vergessen

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte mit denselben Rechten wie andere Arbeitnehmer: bezahlter Urlaub (anteilig), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mindestlohn, Kündigungsfristen. Die Umlage U1 erstattet dir einen Teil der Lohnfortzahlung. Wer einen Freelancer statt eines Minijobbers einsetzt, muss dagegen Scheinselbstständigkeit vermeiden – das ist ein eigenes Thema.

Lohnabrechnung: selbst machen oder auslagern?

Buchhaltungsprogramme für Selbstständige wie Lexware Office oder sevdesk konzentrieren sich auf Rechnungen und EÜR; ob und zu welchem Preis eine Lohnabrechnung als Zusatzmodul angeboten wird, haben wir für diesen Ratgeber nicht verifiziert. Für einen einzigen Minijobber reicht oft das SV-Meldeportal plus sorgfältige Ablage; viele Selbstständige geben die Lohnabrechnung aber an ihre Steuerkanzlei ab. In der EÜR erscheinen Lohn und Abgaben als Personalkosten (siehe Anlage EÜR).

Checkliste

Anbieterseiten

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FAQ

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?

2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 bei 633 Euro im Monat bzw. 7.596 Euro im Jahr, laut Minijob-Zentrale.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Bei gewerblichen Minijobs bis zu 31,17 Prozent Pauschalabgaben auf den Lohn plus individuellen Unfallversicherungsbeitrag.

Brauche ich als Solo-Selbstständiger eine Betriebsnummer?

Ja, sobald du jemanden beschäftigst. Sie wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

Muss ich einen Minijobber bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Ja. Minijobber sind gesetzlich unfallversichert; dein Betrieb muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet sein.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, anteilig wie andere Teilzeitbeschäftigte, ebenso auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Quellen (Stand Nov 2026)

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