Recherche-Ratgeber · Buchhaltung/Rechnung

Kundengeschenke absetzen: 50-€-Grenze, Vorsteuer und Pauschalsteuer für Selbstständige

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 25.10.2026 · 7 Min ·

Teil der Themenübersicht Buchhaltung & Rechnungen für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Eine Flasche Wein zum Projektabschluss, ein Präsentkorb zu Weihnachten, ein Buchgutschein für die Stammkundin: Viele Selbstständige bedanken sich zum Jahresende bei Kunden und Geschäftspartnern. Steuerlich sind solche Geschenke nur unter engen Bedingungen eine Betriebsausgabe. Wer die Grenze um einen Cent überschreitet oder die Ausgabe nicht getrennt aufzeichnet, verliert den Abzug ganz. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG sowie § 37b EStG, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf den Gesetzestext und Veröffentlichungen von Haufe, IHK und Steuerberatern und ersetzt keine Steuerberatung.

Kurzantwort

Die 50-€-Grenze im Detail

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht deine Arbeitnehmer sind, den Gewinn nicht mindern. Das gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände, die eine Person im Wirtschaftsjahr von dir bekommt, insgesamt 50 € nicht übersteigen.

Kein Geschenk im steuerlichen Sinn sind Zuwendungen, für die du eine Gegenleistung erwartest, etwa eine Prämie für eine Empfehlung, oder Zugaben zu einem bezahlten Auftrag. Auch Gegenstände, die der Empfänger nur beruflich nutzen kann, fallen laut IHK nicht unter die 50-€-Grenze. Für Freelancer ist das selten relevant; bei Zweifeln hilft die Steuerberatung.

Rechenbeispiele

FallKostenErgebnis
Regelbesteuerte Designerin schenkt einem Kunden Wein58,31 € brutto, davon 9,31 € Umsatzsteuer, netto 49,00 €49,00 € Betriebsausgabe, 9,31 € Vorsteuer
Derselbe Fall, aber 65,45 € brutto (55,00 € netto)netto über 50 €kein Betriebsausgabenabzug, keine Vorsteuer: 65,45 € bleiben komplett an dir hängen
Kleinunternehmer schenkt einen Präsentkorb mit Lebensmitteln52,00 € bruttoüber 50 € brutto, daher nicht abziehbar
Kugelschreiber mit Logo an alle Kunden4 € netto pro StückStreuwerbeartikel, Betriebsausgabe, keine Namensliste nötig

Beispielrechnungen zur Veranschaulichung, keine echten Fälle. Umsatzsteuer 19 % auf Wein, 7 % auf Lebensmittel.

Vorsteuer: alles oder nichts

Bleibt ein Geschenk unter der Grenze, ziehst du die Umsatzsteuer aus der Rechnung wie gewohnt als Vorsteuer ab. Wird die Grenze überschritten, ist nach § 15 Abs. 1a UStG auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das trifft besonders, wenn du den Abzug in der Umsatzsteuer-Voranmeldung schon geltend gemacht hast und später im Jahr ein zweites Geschenk an dieselbe Person dazukommt. Dann musst du die Vorsteuer korrigieren.

Richtig aufzeichnen

§ 4 Abs. 7 EStG verlangt, dass Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Die Belegablage allein genügt laut IHK nicht. So machst du es richtig:

  1. Lege in deinem Buchhaltungsprogramm ein eigenes Konto oder eine eigene Kategorie „Geschenke an Geschäftsfreunde“ an, getrennt nach abziehbar und nicht abziehbar. Programme wie Lexware Office oder sevdesk bieten dafür Kategorien; prüfe die genaue Bezeichnung in deinem Konto.
  2. Notiere auf dem Beleg oder in der Buchung den Namen der beschenkten Person. Bei Streuartikeln wie Kalendern oder Kugelschreibern ist das laut IHK entbehrlich.
  3. Buche zeitnah, nicht erst bei der Steuererklärung. Ein Urteil des FG Baden-Württemberg (12.4.2016, 6 K 2005/11) hat einer Unternehmerin den Abzug für Kalender mit Firmenlogo versagt, weil sie die Kosten nicht getrennt verbucht hatte.
  4. Bewahre Rechnung und Empfängerliste nach den Regeln der GoBD auf.

In der Anlage EÜR trägst du Geschenke im Bereich der beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein, getrennt nach abziehbarem und nicht abziehbarem Teil.

Streuwerbeartikel bis 10 €

Sachzuwendungen, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 10 € betragen, gelten laut BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 als Streuwerbeartikel. Dazu zählen Kugelschreiber, Notizbücher oder einfache Kalender mit Logo. Maßgeblich ist der Wert des einzelnen Artikels, netto bei Vorsteuerabzug. Für sie musst du keine Empfänger aufzeichnen, und die Pauschalsteuer nach § 37b EStG fällt nicht an.

Teure Geschenke und die Pauschalsteuer nach § 37b EStG

Ein Geschenk ist beim Empfänger, wenn er selbst unternehmerisch tätig ist, grundsätzlich eine Betriebseinnahme. Damit er es nicht versteuern muss, kannst du die Steuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 % übernehmen, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wichtig dabei:

Für die meisten Solo-Selbstständigen ist der einfachste Weg deshalb: Geschenke unter 50 € netto halten, sauber buchen und auf die Pauschalsteuer verzichten. Bei Geschenken an Privatkunden, die nicht unternehmerisch tätig sind, entsteht beim Empfänger in der Regel keine Betriebseinnahme. Ob sich die Pauschalierung dann lohnt, solltest du mit der Steuerberatung klären.

Bewirtung ist kein Geschenk

Lädst du einen Kunden zum Essen ein und isst mit, gilt das als Bewirtung, nicht als Geschenk. Dann sind 70 % abziehbar, ohne 50-€-Grenze, aber mit Bewirtungsbeleg. Ein Restaurantgutschein, den der Kunde allein einlöst, ist dagegen ein Geschenk. Die Details stehen im Ratgeber Bewirtungskosten absetzen.

Checkliste für die Weihnachtsgeschenke

  1. Liste der Empfänger anlegen und prüfen, wer in diesem Jahr schon etwas bekommen hat.
  2. Budget pro Person festlegen: höchstens 50 € netto bei Vorsteuerabzug, 50 € brutto als Kleinunternehmer, inklusive Logo-Aufdruck.
  3. Rechnung auf dein Unternehmen ausstellen lassen, mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
  4. Getrennt buchen, Namen der Empfänger auf Beleg oder Liste vermerken.
  5. Nur wenn du pauschalieren willst: Empfänger informieren und Lohnsteuer-Anmeldung klären.

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FAQ

Wie viel darf ein Geschenk an Kunden kosten, damit ich es absetzen kann?

Höchstens 50 € pro Empfänger und Kalenderjahr, zusammengerechnet für alle Geschenke an diese Person. Wer Vorsteuer abziehen darf, rechnet netto, Kleinunternehmer brutto. Die Grenze gilt seit 2024, vorher waren es 35 €.

Was passiert, wenn das Geschenk mehr als 50 € kostet?

Die 50 € sind eine Freigrenze. Wird sie auch nur knapp überschritten, ist der gesamte Betrag nicht als Betriebsausgabe abziehbar, und auch die Vorsteuer entfällt nach § 15 Abs. 1a UStG.

Muss ich Geschenke an Kunden besonders aufzeichnen?

Ja. Nach § 4 Abs. 7 EStG müssen Geschenke einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben gebucht werden, mit dem Namen des Empfängers. Ausnahme sind Streuartikel bis 10 € wie Kugelschreiber oder Kalender.

Muss ich als Freelancer die Pauschalsteuer nach § 37b zahlen?

Nein, sie ist ein Wahlrecht. Sie dient dazu, dass der Empfänger das Geschenk nicht selbst versteuern muss. Wer sie nutzt, muss sie einheitlich für das ganze Jahr anwenden, den Empfänger informieren und sie als Lohnsteuer anmelden. Lass das im Zweifel von der Steuerberatung prüfen.

Quellen (Stand Okt 2026)

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