Recherche-Ratgeber · Website/Hosting

Google-Unternehmensprofil für Freelancer: Wer darf, was gehört rein, wie läuft die Bestätigung?

Recherche-Ratgeber · Stand Oktober 2026 · kein Praxistest · veröffentlicht 19.10.2026 · aktualisiert 27.10.2026 · 9 Min ·

Teil der Themenübersicht Website & Hosting für Freelancer: Alle Ratgeber im Überblick

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Recherche auf Basis öffentlicher Anbieterangaben und Gesetzestexte (Stand Okt 2026), kein Praxistest. Preise und Limits können sich ändern, prüfe sie vor dem Kauf auf der verlinkten Quelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wer „Fotograf Heidelberg“ oder „Webdesign Mannheim“ sucht, sieht oben oft eine Karte mit lokalen Anbietern. Diese Einträge stammen aus dem Google-Unternehmensprofil (früher „Google My Business“). Für Freelancer mit lokaler Kundschaft ist das ein kostenloser Weg zu mehr Sichtbarkeit. Aber nicht jeder Selbstständige darf ein Profil anlegen, und Verstöße gegen die Richtlinien können zur Sperrung führen. Dieser Ratgeber fasst die offiziellen Google-Regeln für Freelancer zusammen.

Wer ein Profil anlegen darf

Laut Google-Richtlinien kannst du ein Unternehmensprofil erstellen, wenn dein Unternehmen einen physischen Standort hat, den Kunden besuchen können, oder wenn du Dienstleistungen am Standort des Kunden anbietest. Die Hilfe zur Videobestätigung wird noch deutlicher: Ein Unternehmen, das nur online tätig ist und keine Dienstleistungen vor Ort anbietet, kommt für ein Unternehmensprofil nicht infrage und kann nicht bestätigt werden.

Für reine Online-Freelancer sind eine gute eigene Website und Suchmaschinenoptimierung der bessere Weg – siehe SEO-Tools für Freelancer und Landingpage für Freelancer.

Adresse oder Einzugsgebiet?

Viele Freelancer arbeiten von zu Hause und wollen die Privatadresse nicht öffentlich zeigen. Google unterscheidet drei Typen:

TypBeispielAdresse sichtbar?
Unternehmen mit LadengeschäftStudio mit fester Beschilderung, Kunden kommen vorbeija
Unternehmen ohne festen Standort (Einzugsgebiet)Fotograf, der zu Kunden fährtnein – Adresse entfernen, nur Einzugsgebiet
HybridunternehmenPraxis mit Kundenempfang plus Termine beim Kundenja, plus Einzugsgebiet

Wichtig laut Google: Wenn du an deiner Adresse keine Kunden empfängst, entferne die Adresse aus dem Profil und gib nur das Einzugsgebiet an. Das Einzugsgebiet besteht aus Städten, Postleitzahlen oder Regionen – maximal 20, und es sollte nicht weiter als etwa zwei Autostunden reichen. Ein Radius um den Standort ist nicht möglich. Virtuelle Büros und reine Postadressen sind unzulässig; ein Coworking-Platz nur, wenn er beschildert ist, während der Öffnungszeiten Personal vor Ort ist und Kunden empfangen werden.

Name, Kategorie, Beschreibung: die häufigsten Fehler

Es darf nur ein Profil pro Unternehmen geben. Separate Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person sind laut Google nicht erlaubt.

Die Bestätigung per Video

Bevor das Profil öffentlich erscheint, musst du es bestätigen. Google bietet je nach Fall verschiedene Methoden an; häufig ist inzwischen die Videobestätigung. Die Anforderungen laut Google-Hilfe:

Die Prüfung dauert laut Google bis zu fünf Werktage. Wird das Video abgelehnt, nennt Google die Gründe, und du kannst ein neues aufnehmen.

Bewertungen: was erlaubt ist

Bewertungen sind für lokale Sichtbarkeit wichtig. Bitte zufriedene Kunden aktiv darum, etwa mit einem Link in der Abschluss-Mail. Was nicht geht: gekaufte, getauschte oder selbst geschriebene Bewertungen. Neben Googles eigenen Richtlinien verbietet das deutsche Wettbewerbsrecht seit dem 28. Mai 2022 ausdrücklich, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben (Anhang zum UWG, Nr. 23c). Wer auf der eigenen Website Kundenbewertungen zeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG zudem informieren, ob und wie er ihre Echtheit prüft. Details und eine abmahnsichere Bewertungsanfrage findest du im Ratgeber Kundenbewertungen sammeln ohne Abmahnrisiko.

Antworte auf Bewertungen sachlich, auch auf kritische. Nenne in Antworten keine personenbezogenen Details aus dem Auftrag.

Profil und Website zusammendenken

Das Profil verweist auf deine Website; dort erwarten Besucher Details, Referenzen, Preise oder ein Kontaktformular. Mit Baukästen wie Wix oder WordPress.com lässt sich eine einfache Seite schnell aufbauen (siehe Baukasten oder WordPress). Denk an das Impressum, wenn du geschäftlich auftrittst (siehe Impressum nach § 5 DDG). Wer kein Ladengeschäft hat, sollte dort ebenfalls überlegen, welche Anschrift er angibt – das Impressum braucht eine ladungsfähige Anschrift, das Google-Profil dagegen nicht zwingend eine sichtbare Adresse.

Hast du eine feste Geschäftsadresse, kannst du sie auf der Website zusätzlich als strukturierte Daten vom Typ LocalBusiness auszeichnen; laut Google sind dafür name und address erforderlich. Das ersetzt das Unternehmensprofil nicht, sondern ergänzt es. Wie das Markup aussieht und wie du es testest, erklärt der Ratgeber Strukturierte Daten für Freelancer-Websites.

Checkliste

  1. Berechtigung prüfen: Kundenkontakt vor Ort oder Dienstleistung beim Kunden?
  2. Typ wählen: Einzugsgebiet ohne Adresse, wenn du keine Kunden empfängst.
  3. Name ohne Keywords, eine präzise Hauptkategorie, Beschreibung ohne Links.
  4. Videobestätigung vorbereiten: Umgebung, Arbeitsmittel, Rechnung mit Unternehmensnamen.
  5. Fotos von Arbeitsproben hochladen, Website verlinken.
  6. Bewertungsanfrage in die Projektabschluss-Mail aufnehmen – ohne Gegenleistung.

Anbieterseiten

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FAQ

Ist das Google-Unternehmensprofil kostenlos?

Ja, das Erstellen und Verwalten des Profils kostet nichts. Kostenpflichtig sind nur optionale Anzeigen.

Kann ich als reiner Online-Freelancer ein Profil anlegen?

Laut Google nicht: Unternehmen, die nur online tätig sind und keine Dienstleistungen vor Ort anbieten, kommen für ein Unternehmensprofil nicht infrage.

Muss meine Privatadresse sichtbar sein?

Nein. Wenn du an deiner Adresse keine Kunden empfängst, sollst du sie laut Google entfernen und nur ein Einzugsgebiet angeben.

Wie lange dauert die Videobestätigung?

Laut Google bis zu fünf Werktage nach dem Upload.

Darf ich Kunden um Bewertungen bitten?

Ja. Verboten sind gefälschte, gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen – sowohl nach den Google-Richtlinien als auch nach dem UWG.

Quellen (Stand Okt 2026)

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