LinkedIn nutzt Profildaten für KI-Training: So widersprichst du als Selbstständiger
Für viele Freelancer ist LinkedIn das wichtigste Akquise-Netzwerk: Profil, Fachbeiträge, Kommentare. Seit dem 3. November 2025 nutzt LinkedIn diese Inhalte von Mitgliedern aus der EU, dem EWR und der Schweiz auch, um Modelle für generative KI zu trainieren. Das Unternehmen stützt sich dabei auf das berechtigte Interesse nach der DSGVO und bietet eine Widerspruchsmöglichkeit an. Dieser Ratgeber zeigt, was betroffen ist und wie du widersprichst – auf Basis der LinkedIn-Hilfe und Hinweisen von Datenschutzaufsichtsbehörden (Abruf 01.11.2026).
Welche Daten LinkedIn nutzt
Laut LinkedIn-Hilfe geht es um Daten, die Mitglieder auf der Plattform teilen, insbesondere:
- Profilangaben (z. B. Berufserfahrung, Ausbildung, Kenntnisse, Zusammenfassung),
- öffentliche Inhalte, die du auf LinkedIn postest (z. B. Beiträge, Artikel, Kommentare).
Private Nachrichten werden laut LinkedIn nicht für das Training generativer KI verwendet. Daten von Mitgliedern unter 18 Jahren sind ausgenommen. Die Modelle sollen laut LinkedIn z. B. beim Formulieren von Profil-Updates, Nachrichten und Beiträgen helfen und es Personalsuchenden erleichtern, Mitglieder zu finden und anzusprechen.
Die Einstellung finden und ausschalten
- Bei LinkedIn einloggen, oben auf das eigene Profilbild → Einstellungen und Datenschutz.
- Bereich Datenschutz bzw. „Wie LinkedIn Ihre Daten verwendet“ öffnen.
- „Daten zur Verbesserung generativer KI“ auswählen und den Schalter ausschalten.
- Optional zusätzlich die Einstellung zur Datennutzung für „Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsplatzforschung“ prüfen; die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW empfiehlt, auch diese zu deaktivieren, wenn man keine Nutzung der eigenen Daten wünscht.
- In der App findest du die Einstellungen über das Profilbild → Einstellungen → Datenschutz.
Die Einstellung ist laut LinkedIn standardmäßig eingeschaltet. Wer früher das Widerspruchsformular („Data Processing Objection Form“) genutzt hat, soll laut LinkedIn-Hilfe prüfen, ob der Schalter tatsächlich auf „aus“ steht.
Was der Widerspruch bewirkt – und was nicht
- Nur für die Zukunft: Laut LinkedIn und der LDI NRW wirkt der Widerspruch nicht rückwirkend. Daten, die bereits in trainierte Modelle eingeflossen sind, werden nicht „herausgerechnet“.
- Feedback bleibt nutzbar: Wenn du KI-Funktionen von LinkedIn aktiv nutzt und Feedback gibst, kann dieses laut LinkedIn weiterhin verwendet werden.
- Nur generative KI: Die Einstellung betrifft laut LinkedIn das Training von Modellen, die Inhalte erzeugen – nicht Modelle zur Personalisierung, Sicherheit oder Missbrauchsabwehr. Für Werbung gibt es eigene Einstellungen.
- Öffentliche Inhalte bleiben öffentlich: Andere Unternehmen können öffentlich sichtbare Beiträge möglicherweise auf anderem Weg erfassen; der Schalter regelt nur LinkedIns eigene Nutzung.
Rechtlicher Hintergrund
Das Training stützt LinkedIn auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Gegen eine solche Verarbeitung haben Betroffene ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. Die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD und deutsche Aufsichtsbehörden haben im Herbst 2025 auf die Änderung hingewiesen und erklärt, wie Nutzer widersprechen können. Die abschließende Bewertung der Rechtmäßigkeit liegt bei den Aufsichtsbehörden; als federführende Behörde für LinkedIn in der EU gilt die irische Data Protection Commission.
Was Freelancer zusätzlich bedenken sollten
- Kundeninhalte: Postest du Fallstudien mit Kundennamen oder Zitaten, sind auch diese Teil der öffentlich geteilten Inhalte. Vereinbare mit Kunden, was öffentlich erscheinen darf.
- Unternehmensseiten: Für Inhalte auf Unternehmensseiten gelten die Regeln je nach Rolle; prüfe die Einstellungen deines persönlichen Kontos und informiere Mitadministratoren.
- Eigene KI-Nutzung: Wer Beiträge mit Tools wie ChatGPT oder Claude vorformuliert, sollte auch dort die Trainingseinstellungen prüfen – siehe KI-Training abschalten: ChatGPT, Claude, Gemini & Co..
- Auskunft: Welche Daten LinkedIn über dich speichert, kannst du über die Datenexport-Funktion oder eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO erfahren; Hintergrund im Ratgeber DSGVO-Auskunftsanfrage.
Kurz-Checkliste
- Schalter „Daten zur Verbesserung generativer KI“ aus.
- „Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsplatzforschung“ prüfen.
- Werbeeinstellungen kontrollieren.
- Bei einem früheren Widerspruch per Formular kontrollieren, ob der Schalter aus ist.
- Einstellung nach größeren App-Updates erneut prüfen.
Anbieterseiten
ChatGPT öffnen Profil
Claude öffnen Profil
FAQ
Seit wann nutzt LinkedIn meine Daten für KI-Training?
Für Mitglieder in der EU, dem EWR und der Schweiz seit dem 3. November 2025, laut LinkedIn-Hilfe.
Werden private Nachrichten für das KI-Training genutzt?
Nein, laut LinkedIn nicht. Betroffen sind vor allem Profildaten und öffentliche Inhalte wie Beiträge und Kommentare.
Wirkt der Widerspruch rückwirkend?
Nein. Er gilt nur für künftige Daten; bereits für Trainings verwendete Daten bleiben laut LinkedIn und LDI NRW unberührt.
Ist die Einstellung standardmäßig aktiv?
Ja. Wer kein Training möchte, muss den Schalter „Daten zur Verbesserung generativer KI“ selbst ausschalten.
Verliere ich durch den Widerspruch Funktionen?
Laut LinkedIn kannst du die KI-Funktionen weiterhin nutzen; der Widerspruch betrifft nur das Training mit deinen Daten.
Quellen (Stand Nov 2026)
- LinkedIn-Hilfe: Generative KI und Ihre Daten (EU, EWR, Schweiz)
- LinkedIn-Hilfe: Daten zur Verbesserung generativer KI
- LDI NRW: Widerspruch gegen KI-Training bei LinkedIn
- CNPD Luxemburg: LinkedIn und KI-Training
- DSGVO (EU) 2016/679 – Art. 6, 21
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